Terminsvertretungen im LG-Bezirk Münster
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin schon da, wo Sie eigentlich sein sollen – aber nicht sein
möchten oder können. Für stundenlange Auto- und Zugreisen ist Ihnen
Ihre Zeit verständlicherweise zu schade. Ist mal wieder ein Termin
verlegt worden oder ein letzter außergerichtlicher Vergleichsversuch
kurzfristig gescheitert? Der Gegenstandswert oder die
Verteidigergebühr die Reise nicht wert? Der Kalender zu voll?
Ich übernehme gerne für Sie Terminsvertretungen bzw.
Unterbevollmächtigungen im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm,
insbesondere des Landgerichts Münster. Je nach Fall kommen auch
weitere Gerichtsbezirke in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in
Betracht (z.B. OLG Köln, OLG Düsseldorf, OLG Oldenburg).
Wenn Sie Ihre Mandantschaft in sicheren Händen wissen möchten,
haben Sie mit mir, Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk, den richtigen
Kollegen gefunden:
Sie bestimmen die Intensität der Terminsvorbereitung: Wir klären
gemeinsam, was ich in Ihrem Auftrag im Termin zu leisten habe. Ein
aussagekräftiger Terminsbericht ist selbstverständlich.
Ihre Mandantschaft wird sich nicht im Stich gelassen fühlen, nur weil
Sie nicht da sind: Wenn gewünscht, nehme ich bereits vor dem Termin
persönlich Kontakt zur Mandantschaft auf und nicht erst vor dem
Gerichtssaal. Ich stelle mich zeitig am Telefon vor, erörtere meine
Besprechung mit Ihnen, stelle einen Bezug zum Gerichtsort her. Nein,
ich kann Sie als Anwalt des Vertrauens nicht ersetzen. Aber Ihre
Mandantschaft wird spüren, daß Sie mir nicht ohne Grund vertrauen.
Wenn ich selbst keine Zeit für Ihren Termin habe oder mir das
Rechtsgebiet wirklich fremd ist, helfe ich Ihnen, einen geeigneten
Kollegen vor Ort zu finden.
Also lassen Sie den Wagen stehen, vergessen die Hotelbuchung in
NRW und rufen mich einfach mal an. Ihre Familie wird sich freuen,
wenn Sie abends pünktlich zu Hause sind.
Eine Termins-Vollmacht finden Sie gleich hier:
• Termins-Vollmacht nach § 141 Abs. 3 ZPO
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Kellerstraße 4 / 1. OG
48653 Coesfeld
Tel.: 025419703000
kanzlei@ra-urbanzyk.de
www.ra-urbanzyk.de
Öffnungszeiten:
Büro:
Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr und
14.30 bis 18.00 Uhr
Strafverteidigernotdienst:
24 Stunden täglich,
7 Tage die Woche
unter Tel.: 015152068763
(Achtung: Nur bei Verhaftung
und Hausdurchsuchung!)
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