Meine Versprechen an Sie:
Die Sprache und Abläufe der juristischen Welt sind vielen Mandanten fremd.
Gesetze sind manchmal schwer verständlich und deren Auslegung vor Gericht oft
kaum nachvollziehbar. Das gilt im Strafrecht ganz besonders. Der Ratsuchende
befürchtet, nicht zu verstehen, was in seiner Angelegenheit eigentlich geschieht
und selbst nicht verstanden zu werden.
Ich verspreche Ihnen, hinsichtlich Ihres konkreten Straf- oder Bußgeldverfahrens
die rechtliche Situation und Ihre sich daraus ergebenden Handlungs-/
Verteidigungsmöglichkeiten so zu prüfen, wie Sie es verdient haben: Umfassend
und klar verständlich. Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Verteidigung werde ich
mit Ihnen ausführlich besprechen und in die Sprache der Juristen übersetzen. Sie
bekommen aber auch „klare Kante“, wenn Wunsch und Wirklichkeit nicht sinnvoll
mit optimalem Verteidigungsverhalten vereinbar sind.
Gerichtliche Verfahren können eine große psychische, finanzielle und zeitliche
Belastung für alle Beteiligten sein. Das gilt natürlich besonders für strafgerichtliche
Verfahren. Für Mandanten ist es daher häufig besser, wenn es erst gar nicht zu
einem Gerichtsverfahren bzw. zu einer Anklage kommt.
Ich verspreche Ihnen, mich in Ihrem Interesse für eine unbürokratische,
außergerichtliche Verfahrenseinstellung einzusetzen. Wo bzw. unter welchen
Umständen dies nicht möglich ist, erhalten Sie von mir von vornherein eine offene
und ehrliche Einschätzung.
Sie möchten wie bei jeder anderen Dienstleistung wissen, welche Kosten auf Sie
zukommen. Das ist Ihr gutes Recht! Ob Erstberatungskosten, Vergütung nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder Honorarvereinbarung. Sie stellen sich
jedoch bitte darauf ein, daß in meiner hochgradig spezialisierten Strafrecht-Kanzlei
die individuelle Vergütungsvereinbarung in Strafsachen gemäß § 3a RVG zum
Standard gehört. Auch etwaige Pflichtverteidigungen, die ich gerne übernehme,
bedürfen einer besonderen Vereinbarung. In Bußgeldsachen genügt regelmäßig
die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung – in Strafsachen ebenfalls,
sofern erweiterter Strafrechtsschutz besteht (auch Strafrecht Premium oder
Strafrecht Plus genannt).
Ich verspreche Ihnen, mit Ihnen vorab die Kostenfrage in Ihrer Angelegenheit
umfassend und nachvollziehbar zu erörtern. Es gibt hier keine bösen
Überraschungen auf der Schlußrechnung.
In Rechtsstreitigkeiten und Strafverfahren läuft viel Arbeit für den Mandanten nicht
sichtbar im Büro des Anwalts ab. Etwaiger Schriftverkehr und Bearbeitungszeiten
bei den Strafverfolgungsbehörden kann Wochen und Monate in Anspruch nehmen,
ohne daß es dadurch etwas Neues für den Mandanten zu berichten gäbe. Auch
z.B. Beweisanträge in Straf- und Bußgeldsachen werden üblicherweise aufwendig
am Schreibtisch erarbeitet – der Mandant sieht erst das Ergebnis. Was ist da
überhaupt los? Wie steht es in meiner Sache?
Ich verspreche Ihnen, Ihnen jederzeit Auskunft über den Stand Ihrer
Angelegenheit zu geben. Wenn es nur schleppend voran geht, erkläre ich Ihnen
warum. Wenn es entscheidende Neuerungen gibt, erfahren Sie diese
unverzüglich.
Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Kellerstraße 4 / 1. OG
48653 Coesfeld
Tel.: 025419703000
kanzlei@ra-urbanzyk.de
www.ra-urbanzyk.de
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Büro:
Montag bis Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr und
14.30 bis 18.00 Uhr
Strafverteidigernotdienst:
24 Stunden täglich,
7 Tage die Woche
unter Tel.: 015152068763
(Achtung: Nur bei Verhaftung
und Hausdurchsuchung!)
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