Durchsuchung, Festnahme oder Vorladung? Schreiben Sie mir sofort – auch abends und am Wochenende. WhatsApp öffnen
Strafrecht · Coesfeld
Durchsuchung läuft gerade? Sagen Sie nichts zur Sache und rufen Sie an — auch außerhalb der Bürozeiten.
Heiko Urbanzyk Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht seit 2019
·
Einzelkanzlei seit 2015
·
·
BtM-Anwalt gesucht, weil Ihnen der Besitz oder Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen wird? Fragen Sie sich, ob eine Durchsuchung bei Ihnen rechtmäßig war oder wie es jetzt weitergeht? Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz reichen von der geringen Menge zum Eigenbedarf bis zum Vorwurf des Handeltreibens, die Konsequenzen unterscheiden sich dabei erheblich. Gerade bei BtM-Vorwürfen entscheidet häufig die genaue Beweislage, etwa Ergebnisse von Durchsuchungen oder Telekommunikationsüberwachung, über den weiteren Verlauf. Als Einzelanwalt aus Coesfeld prüfe ich Ihre Akte sorgfältig und bespreche mit Ihnen realistisch mögliche Wege, etwa eine Verfahrenseinstellung nach § 31a BtMG. Meine Verteidigung erfolgt persönlich, diskret und auf Wunsch auch bundesweit.
„Bevor Sie irgendetwas sagen: rufen Sie an. Alles, was jetzt zu Protokoll geht, begleitet Sie durch das ganze Verfahren.“
RA Heiko Urbanzyk
Meine Kanzlei sitzt in Coesfeld, tätig bin ich vor den Gerichten im Münsterland und bundesweit. Nach einer Durchsuchung oder Vorladung erreichen Sie mich am selben Werktag.
Vorwürfe, die ich übernehme
Ihr Vorwurf steht nicht dabei? Schildern Sie die Situation — ich sage Ihnen, ob ich das Mandat übernehmen kann.
Die Vorwürfe im Einzelnen
Schon der Besitz geringer Mengen kann ein Ermittlungsverfahren auslösen, wobei die konkrete Menge und der Zweck des Besitzes entscheidend sind. Ich prüfe, ob eine Einstellung nach § 31a BtMG wegen geringer Menge zum Eigenverbrauch infrage kommt. Dazu gehört auch die kritische Prüfung, wie die Betäubungsmittel gefunden wurden und ob die Beweiserhebung rechtmäßig erfolgte. Ich bespreche mit Ihnen offen die realistischen Erfolgsaussichten. Ziel ist stets die für Sie bestmögliche Verfahrenslösung.
Der Vorwurf des Handeltreibens wiegt deutlich schwerer als der bloße Besitz und zieht regelmäßig empfindliche Strafen nach sich. Häufig stützen sich Ermittlungsbehörden auf Observationen, Chatverläufe oder Zeugenaussagen, deren Verwertbarkeit ich genau prüfe. Ich analysiere die Ermittlungsakte auf Verfahrensfehler und bewerte, ob mildernde Umstände wie eine untergeordnete Rolle vorliegen. Parallel bereite ich Sie auf mögliche Vernehmungssituationen vor. Mein Ziel ist eine konsequente Verteidigung in jeder Verfahrensphase.
Beim Vorwurf des Anbaus, etwa von Cannabispflanzen, oder der Herstellung von Betäubungsmitteln spielen die genaue Menge und die geplante Verwendung eine zentrale Rolle. Ich prüfe, ob die Ermittlungsbehörden den Sachverhalt korrekt erfasst haben und ob die sichergestellten Mengen realistisch bewertet wurden. Auch die Rechtmäßigkeit einer vorausgegangenen Durchsuchung nehme ich genau unter die Lupe. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, die Ihre persönliche Situation berücksichtigt. Dabei behalte ich mögliche Nebenfolgen, etwa für eine Fahrerlaubnis, stets im Blick.
Eine Durchsuchung im Zusammenhang mit einem BtM-Vorwurf trifft die meisten Betroffenen unvorbereitet. Ich prüfe im Nachgang, ob der Durchsuchungsbeschluss rechtmäßig war und ob Verfahrensfehler bei der Sicherstellung vorliegen. Zudem berate ich Sie dazu, wie Sie sich bei einer laufenden oder unmittelbar bevorstehenden Durchsuchung verhalten sollten. Auf Wunsch bin ich auch kurzfristig telefonisch erreichbar. So sind Sie in dieser belastenden Situation nicht auf sich allein gestellt.
BtM-Vorwürfe können neben dem Strafverfahren auch den Führerschein gefährden, etwa bei Verdacht auf Konsum vor Fahrtantritt. Ich prüfe die verkehrsrechtlichen Nebenfolgen parallel zur strafrechtlichen Verteidigung. Dazu gehört auch die Einschätzung, ob eine MPU drohen könnte und wie dem entgegengewirkt werden kann. Ich stimme die Verteidigungsstrategie entsprechend ganzheitlich ab. So vermeiden wir, dass eine Frage die andere unnötig verschärft.
Sie wissen nicht, welcher Abschnitt auf Ihren Fall passt? Fragen Sie einfach.
Kontakt
Kurze Nachricht genügt. Ich melde mich am selben Werktag zurück — vertraulich und ohne Umwege über Dritte.
kanzlei@ra-urbanzyk.de
·
Kellerstraße 4 / 1. OG, 48653 Coesfeld
·
Antwort am selben Werktag
·
streng vertraulich
Ablauf der Zusammenarbeit
Wir besprechen Ihre aktuelle Situation, den Verfahrensstand und die nächsten sinnvollen Schritte — persönlich, telefonisch oder per Video.
Nach Akteneinsicht entwickle ich eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie und bespreche die Erfolgsaussichten offen mit Ihnen.
Ich vertrete Sie konsequent gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht – von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung, bei Bedarf auch in der Revision.
Schritt eins dauert zehn Minuten am Telefon.
Ihr Verteidiger
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht
Meine Kanzlei mit Sitz in Coesfeld verteidigt seit 2015 ausschließlich in Strafsachen, darunter regelmäßig Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz. Ich übernehme jedes Mandat persönlich und begleite Sie von der ersten Durchsuchung bis zum Abschluss des Verfahrens. BtM-Verfahren reichen von einfachen Besitzfällen bis zu komplexen Handelsvorwürfen – ich kenne die Bandbreite aus der Praxis. Ich nehme bewusst nur eine begrenzte Zahl an Mandaten pro Jahr an, um jeder Akte die notwendige Aufmerksamkeit zu widmen. Gerade bei BtM-Verfahren ist die genaue Prüfung der Beweiserhebung entscheidend, etwa bei Durchsuchungen oder Observationen. Ich behandle jede Anfrage diskret, unabhängig davon, ob daraus ein Mandat entsteht. Mandanten vertrete ich bundesweit, auch über Telefon- und Videokommunikation. Kostenfragen kläre ich transparent, bevor ein Mandat beginnt. Sie erhalten von mir regelmäßige Rückmeldungen zum Verfahrensstand. Mein Ziel ist eine Verteidigung, die auf Ihre konkrete Situation zugeschnitten ist.
Eine auf BtM-Verfahren erfahrene Verteidigung kennt typische Ermittlungsmuster, etwa bei Durchsuchungen oder Telekommunikationsüberwachung, und kann diese gezielt hinterfragen. Das kann entscheidend sein, wenn es um die Verwertbarkeit von Beweismitteln geht. Zudem profitieren Sie von einer Verteidigung, die straf- und verkehrsrechtliche Folgen gemeinsam im Blick behält.
Zulassung
Rechtsanwalt seit 2015
Fachanwaltschaften
Strafrecht · Verkehrsrecht
Tätigkeitsgebiet
Coesfeld · Münsterland · bundesweit
Erreichbarkeit
Antwort am selben Werktag
Warum lokale Erfahrung zählt
Wie eine Kammer mit Glaubhaftigkeitsfragen, Aussage-gegen-Aussage-Fällen und der Strafzumessung umgeht, unterscheidet sich von Gericht zu Gericht.
Ich weiß, wann ein aussagepsychologisches Gutachten weiterführt und welche Anträge vor welchem Haus tragen. Vor diesen Gerichten verhandle ich regelmäßig.
Kanzleisitz · laufende Termine · Haftsachen am selben Tag
1,2 km
Regelmäßig vertreten, auch in Schwurgerichtssachen
38 km
Rechtsmittelverfahren und Revision
78 km
Bei Bedarf mit Reisetätigkeit
Eine auf BtM-Verfahren erfahrene Verteidigung kennt typische Ermittlungsmuster, etwa bei Durchsuchungen oder Telekommunikationsüberwachung, und kann diese gezielt hinterfragen. Das kann entscheidend sein, wenn es um die Verwertbarkeit von Beweismitteln geht. Zudem profitieren Sie von einer Verteidigung, die straf- und verkehrsrechtliche Folgen gemeinsam im Blick behält.
Häufige Fragen
Die Antworten hier sind allgemein. Was für Ihr Verfahren gilt, hängt von der Akte ab — dafür genügt ein kurzes Telefonat.
Der Begriff beschreibt Mengen, bei denen eine Einstellung des Verfahrens nach § 31a BtMG möglich ist. Was als gering gilt, unterscheidet sich je nach Substanz und Bundesland.
Nicht automatisch, aber ein Vorwurf kann verkehrsrechtliche Prüfungen nach sich ziehen. Ich bewerte dieses Risiko parallel zur strafrechtlichen Verteidigung.
Das lässt sich erst nach Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses und der konkreten Umstände beurteilen. Ich nehme diese Prüfung für Sie vor.
In der Regel rate ich zunächst zum Schweigen, bis Akteneinsicht genommen wurde. Eine vorschnelle Aussage kann die Verteidigung erschweren.
Je nach Menge und Umständen ist eine Einstellung, etwa gegen Auflagen, durchaus möglich. Das prüfe ich individuell anhand der Akte.
Handeltreiben setzt eine Umsatzabsicht voraus und wird deutlich strenger geahndet als bloßer Besitz. Die genaue Abgrenzung ist oft entscheidend für die Strafhöhe.
Ja, ich vertrete Mandanten bundesweit, auch über Telefon- und Videokommunikation.
Das hängt vom Umfang des Verfahrens ab. Ich bespreche die voraussichtlichen Kosten transparent im Erstgespräch.
Ja, jede Anfrage wird streng vertraulich behandelt.
Möglichst umgehend, damit Fristen gewahrt und die Beweislage frühzeitig geprüft werden kann.
Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to