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Strafrecht · Coesfeld

BtM-Anwalt

Verteidigung bei Vorwürfen nach dem Betäubungsmittelgesetz — persönlich und bundesweit.

Durchsuchung läuft gerade? Sagen Sie nichts zur Sache und rufen Sie an — auch außerhalb der Bürozeiten.

Heiko Urbanzyk    Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Strafrecht seit 2019

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Einzelkanzlei seit 2015

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Streng vertraulich diskrete Termine

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Antwort am selben Werktag
BtM-Anwalt

Ihre Ausgangslage

BtM-Anwalt gesucht, weil Ihnen der Besitz oder Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen wird? Fragen Sie sich, ob eine Durchsuchung bei Ihnen rechtmäßig war oder wie es jetzt weitergeht? Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz reichen von der geringen Menge zum Eigenbedarf bis zum Vorwurf des Handeltreibens, die Konsequenzen unterscheiden sich dabei erheblich. Gerade bei BtM-Vorwürfen entscheidet häufig die genaue Beweislage, etwa Ergebnisse von Durchsuchungen oder Telekommunikationsüberwachung, über den weiteren Verlauf. Als Einzelanwalt aus Coesfeld prüfe ich Ihre Akte sorgfältig und bespreche mit Ihnen realistisch mögliche Wege, etwa eine Verfahrenseinstellung nach § 31a BtMG. Meine Verteidigung erfolgt persönlich, diskret und auf Wunsch auch bundesweit.

„Bevor Sie irgendetwas sagen: rufen Sie an. Alles, was jetzt zu Protokoll geht, begleitet Sie durch das ganze Verfahren.“

RA Heiko Urbanzyk

Meine Kanzlei sitzt in Coesfeld, tätig bin ich vor den Gerichten im Münsterland und bundesweit. Nach einer Durchsuchung oder Vorladung erreichen Sie mich am selben Werktag.

Die Vorwürfe im Einzelnen

Was in Ihrem Verfahren zu tun ist

Ver­teidigung bei Vorwurf des Besitzes von Betäubungs­mitteln

Schon der Besitz geringer Mengen kann ein Ermittlungsverfahren auslösen, wobei die konkrete Menge und der Zweck des Besitzes entscheidend sind. Ich prüfe, ob eine Einstellung nach § 31a BtMG wegen geringer Menge zum Eigenverbrauch infrage kommt. Dazu gehört auch die kritische Prüfung, wie die Betäubungsmittel gefunden wurden und ob die Beweiserhebung rechtmäßig erfolgte. Ich bespreche mit Ihnen offen die realistischen Erfolgsaussichten. Ziel ist stets die für Sie bestmögliche Verfahrenslösung.

Der Vorwurf des Handeltreibens wiegt deutlich schwerer als der bloße Besitz und zieht regelmäßig empfindliche Strafen nach sich. Häufig stützen sich Ermittlungsbehörden auf Observationen, Chatverläufe oder Zeugenaussagen, deren Verwertbarkeit ich genau prüfe. Ich analysiere die Ermittlungsakte auf Verfahrensfehler und bewerte, ob mildernde Umstände wie eine untergeordnete Rolle vorliegen. Parallel bereite ich Sie auf mögliche Vernehmungssituationen vor. Mein Ziel ist eine konsequente Verteidigung in jeder Verfahrensphase.

Beim Vorwurf des Anbaus, etwa von Cannabispflanzen, oder der Herstellung von Betäubungsmitteln spielen die genaue Menge und die geplante Verwendung eine zentrale Rolle. Ich prüfe, ob die Ermittlungsbehörden den Sachverhalt korrekt erfasst haben und ob die sichergestellten Mengen realistisch bewertet wurden. Auch die Rechtmäßigkeit einer vorausgegangenen Durchsuchung nehme ich genau unter die Lupe. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, die Ihre persönliche Situation berücksichtigt. Dabei behalte ich mögliche Nebenfolgen, etwa für eine Fahrerlaubnis, stets im Blick.

Eine Durchsuchung im Zusammenhang mit einem BtM-Vorwurf trifft die meisten Betroffenen unvorbereitet. Ich prüfe im Nachgang, ob der Durchsuchungsbeschluss rechtmäßig war und ob Verfahrensfehler bei der Sicherstellung vorliegen. Zudem berate ich Sie dazu, wie Sie sich bei einer laufenden oder unmittelbar bevorstehenden Durchsuchung verhalten sollten. Auf Wunsch bin ich auch kurzfristig telefonisch erreichbar. So sind Sie in dieser belastenden Situation nicht auf sich allein gestellt.

BtM-Vorwürfe können neben dem Strafverfahren auch den Führerschein gefährden, etwa bei Verdacht auf Konsum vor Fahrtantritt. Ich prüfe die verkehrsrechtlichen Nebenfolgen parallel zur strafrechtlichen Verteidigung. Dazu gehört auch die Einschätzung, ob eine MPU drohen könnte und wie dem entgegengewirkt werden kann. Ich stimme die Verteidigungsstrategie entsprechend ganzheitlich ab. So vermeiden wir, dass eine Frage die andere unnötig verschärft.

Sie wissen nicht, welcher Abschnitt auf Ihren Fall passt? Fragen Sie einfach.

Kontakt

Schildern Sie mir Ihren Fall

Kurze Nachricht genügt. Ich melde mich am selben Werktag zurück — vertraulich und ohne Umwege über Dritte.

kanzlei@ra-urbanzyk.de

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Kellerstraße 4 / 1. OG, 48653 Coesfeld

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Antwort am selben Werktag

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streng vertraulich

Ablauf der Zusammenarbeit

Der Beratungsprozess

1

Erst­beratung

Wir besprechen Ihre aktuelle Situation, den Verfahrensstand und die nächsten sinnvollen Schritte — persönlich, telefonisch oder per Video.

2

Akteneinsicht und Strategie

Nach Akteneinsicht entwickle ich eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie und bespreche die Erfolgsaussichten offen mit Ihnen.

3

Umsetzung

Ich vertrete Sie konsequent gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht – von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung, bei Bedarf auch in der Revision.

Schritt eins dauert zehn Minuten am Telefon.

Ihr Verteidiger

Heiko Urbanzyk

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht

Meine Kanzlei mit Sitz in Coesfeld verteidigt seit 2015 ausschließlich in Strafsachen, darunter regelmäßig Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz. Ich übernehme jedes Mandat persönlich und begleite Sie von der ersten Durchsuchung bis zum Abschluss des Verfahrens. BtM-Verfahren reichen von einfachen Besitzfällen bis zu komplexen Handelsvorwürfen – ich kenne die Bandbreite aus der Praxis. Ich nehme bewusst nur eine begrenzte Zahl an Mandaten pro Jahr an, um jeder Akte die notwendige Aufmerksamkeit zu widmen. Gerade bei BtM-Verfahren ist die genaue Prüfung der Beweiserhebung entscheidend, etwa bei Durchsuchungen oder Observationen. Ich behandle jede Anfrage diskret, unabhängig davon, ob daraus ein Mandat entsteht. Mandanten vertrete ich bundesweit, auch über Telefon- und Videokommunikation. Kostenfragen kläre ich transparent, bevor ein Mandat beginnt. Sie erhalten von mir regelmäßige Rückmeldungen zum Verfahrensstand. Mein Ziel ist eine Verteidigung, die auf Ihre konkrete Situation zugeschnitten ist.

Eine auf BtM-Verfahren erfahrene Verteidigung kennt typische Ermittlungsmuster, etwa bei Durchsuchungen oder Telekommunikationsüberwachung, und kann diese gezielt hinterfragen. Das kann entscheidend sein, wenn es um die Verwertbarkeit von Beweismitteln geht. Zudem profitieren Sie von einer Verteidigung, die straf- und verkehrsrechtliche Folgen gemeinsam im Blick behält.

Zulassung

Rechtsanwalt seit 2015

Fachanwaltschaften

Strafrecht · Verkehrsrecht

Tätigkeitsgebiet

Coesfeld · Münsterland · bundesweit

Erreichbarkeit

Antwort am selben Werktag

Warum lokale Erfahrung zählt

Gerichte bewerten Aussagen unterschiedlich

Wie eine Kammer mit Glaubhaftigkeitsfragen, Aussage-gegen-Aussage-Fällen und der Strafzumessung umgeht, unterscheidet sich von Gericht zu Gericht.

Ich weiß, wann ein aussagepsychologisches Gutachten weiterführt und welche Anträge vor welchem Haus tragen. Vor diesen Gerichten verhandle ich regelmäßig.

AG Coesfeld

Kanzleisitz · laufende Termine · Haftsachen am selben Tag

1,2 km

AG und LG Münster

Regelmäßig vertreten, auch in Schwurgerichtssachen

38 km

OLG Hamm

Rechtsmittelverfahren und Revision

78 km

Bundesweit

Bei Bedarf mit Reisetätigkeit

BtM-Anwalt

Ihre Vorteile

Eine auf BtM-Verfahren erfahrene Verteidigung kennt typische Ermittlungsmuster, etwa bei Durchsuchungen oder Telekommunikationsüberwachung, und kann diese gezielt hinterfragen. Das kann entscheidend sein, wenn es um die Verwertbarkeit von Beweismitteln geht. Zudem profitieren Sie von einer Verteidigung, die straf- und verkehrsrechtliche Folgen gemeinsam im Blick behält.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Die Antworten hier sind allgemein. Was für Ihr Verfahren gilt, hängt von der Akte ab — dafür genügt ein kurzes Telefonat.

Frage direkt stellen

Vertraulich, ohne Verpflichtung. Antwort am selben Werktag.

Was bedeutet geringe Menge zum Eigenverbrauch?

Der Begriff beschreibt Mengen, bei denen eine Einstellung des Verfahrens nach § 31a BtMG möglich ist. Was als gering gilt, unterscheidet sich je nach Substanz und Bundesland.

Nicht automatisch, aber ein Vorwurf kann verkehrsrechtliche Prüfungen nach sich ziehen. Ich bewerte dieses Risiko parallel zur strafrechtlichen Verteidigung.

Das lässt sich erst nach Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses und der konkreten Umstände beurteilen. Ich nehme diese Prüfung für Sie vor.

In der Regel rate ich zunächst zum Schweigen, bis Akteneinsicht genommen wurde. Eine vorschnelle Aussage kann die Verteidigung erschweren.

Je nach Menge und Umständen ist eine Einstellung, etwa gegen Auflagen, durchaus möglich. Das prüfe ich individuell anhand der Akte.

Handeltreiben setzt eine Umsatzabsicht voraus und wird deutlich strenger geahndet als bloßer Besitz. Die genaue Abgrenzung ist oft entscheidend für die Strafhöhe.

Ja, ich vertrete Mandanten bundesweit, auch über Telefon- und Videokommunikation.

Das hängt vom Umfang des Verfahrens ab. Ich bespreche die voraussichtlichen Kosten transparent im Erstgespräch.

Ja, jede Anfrage wird streng vertraulich behandelt.

Möglichst umgehend, damit Fristen gewahrt und die Beweislage frühzeitig geprüft werden kann.

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