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Strafrecht · Coesfeld

Anwalt für Waffen­recht

Verteidigung bei Verstößen gegen das Waffengesetz — persönlich und bundesweit.

Durchsuchung läuft gerade? Sagen Sie nichts zur Sache und rufen Sie an — auch außerhalb der Bürozeiten.

Heiko Urbanzyk    Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Strafrecht seit 2019

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Einzelkanzlei seit 2015

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Streng vertraulich diskrete Termine

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Antwort am selben Werktag
Anwalt für Waffen­recht

Ihre Ausgangslage

Anwalt für Waffenrecht gesucht, weil Ihnen ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen wird? Droht zusätzlich der Entzug Ihrer Waffenbesitzkarte oder Ihres Jagdscheins? Verstöße gegen das Waffengesetz betreffen häufig Jäger, Sportschützen oder Sammler, die sich der genauen rechtlichen Anforderungen an Besitz und Aufbewahrung nicht bewusst waren. Neben dem strafrechtlichen Verfahren drohen dabei regelmäßig auch verwaltungsrechtliche Konsequenzen, etwa der Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Als Einzelanwalt aus Coesfeld prüfe ich beide Ebenen gemeinsam und entwickle mit Ihnen eine abgestimmte Strategie. Meine Verteidigung erfolgt persönlich, diskret und auf Wunsch bundesweit.

„Bevor Sie irgendetwas sagen: rufen Sie an. Alles, was jetzt zu Protokoll geht, begleitet Sie durch das ganze Verfahren.“

RA Heiko Urbanzyk

Meine Kanzlei sitzt in Coesfeld, tätig bin ich vor den Gerichten im Münsterland und bundesweit. Nach einer Durchsuchung oder Vorladung erreichen Sie mich am selben Werktag.

Die Vorwürfe im Einzelnen

Was in Ihrem Verfahren zu tun ist

Ver­teidigung bei Vorwurf des unerlaubten Besitzes von Waffen

Der unerlaubte Besitz einer Waffe kann bereits vorliegen, wenn formale Anforderungen an Erlaubnis oder Aufbewahrung nicht eingehalten wurden. Ich prüfe genau, ob tatsächlich eine erlaubnispflichtige Waffe im Sinne des Gesetzes vorlag. Häufig lassen sich Missverständnisse über den rechtlichen Status bestimmter Gegenstände aufklären. Ich bewerte auch, ob ein Augenblicksversagen oder ein Organisationsfehler vorlag, der das Verfahren beeinflussen kann. Ziel ist stets eine für Sie verhältnismäßige Lösung.

Das Führen einer Waffe ohne die erforderliche Erlaubnis wird deutlich strenger geahndet als der bloße Besitz zu Hause. Ich prüfe die konkreten Umstände, etwa ob die Waffe tatsächlich zugriffsbereit mitgeführt wurde. Auch die Frage, ob eine Erlaubnis zum jeweiligen Zeitpunkt vorlag oder erneuert werden musste, kläre ich genau. Ich entwickle mit Ihnen eine sachliche Verteidigungsstrategie. Dabei behalte ich mögliche Folgen für bestehende waffenrechtliche Erlaubnisse im Blick.

Fehler bei der vorgeschriebenen Aufbewahrung von Waffen und Munition gehören zu den häufigsten Anlässen waffenrechtlicher Verfahren. Ich prüfe, ob die konkreten Aufbewahrungsvorschriften tatsächlich verletzt wurden und wie schwer der Verstoß wiegt. Oft lässt sich zwischen einem einmaligen Versehen und einem systematischen Verstoß unterscheiden. Ich bespreche mit Ihnen, welche Konsequenzen realistisch drohen. Ziel ist es, unverhältnismäßige Folgen zu vermeiden.

Neben dem Strafverfahren kann die zuständige Behörde die Waffenbesitzkarte widerrufen, was für Jäger und Sportschützen existenzielle Bedeutung haben kann. Ich prüfe, ob der Widerruf rechtlich tatsächlich gerechtfertigt ist. Dabei stimme ich das strafrechtliche und das verwaltungsrechtliche Verfahren gezielt aufeinander ab. Ich vertrete Sie auch gegenüber der Waffenbehörde. So verhindern wir, dass ein Verfahren unnötig auf das andere durchschlägt.

Waffenrechtliche Vorwürfe treten häufig gemeinsam mit weiteren Delikten auf, etwa im Zusammenhang mit einer Bedrohung oder einem jagdrechtlichen Verstoß. Ich betrachte den Gesamtsachverhalt und entwickle eine Verteidigungsstrategie, die alle Vorwürfe berücksichtigt. Dabei prüfe ich, ob einzelne Vorwürfe im Zusammenhang möglicherweise überzeichnet dargestellt wurden. Ich bespreche mit Ihnen realistisch die Erfolgsaussichten für jeden Teilvorwurf. Mein Ziel ist eine in sich stimmige, konsequente Gesamtverteidigung.

Sie wissen nicht, welcher Abschnitt auf Ihren Fall passt? Fragen Sie einfach.

Kontakt

Schildern Sie mir Ihren Fall

Kurze Nachricht genügt. Ich melde mich am selben Werktag zurück — vertraulich und ohne Umwege über Dritte.

kanzlei@ra-urbanzyk.de

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Kellerstraße 4 / 1. OG, 48653 Coesfeld

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Antwort am selben Werktag

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streng vertraulich

Ablauf der Zusammenarbeit

Unser Beratungsprozess

1

Erst­beratung

Wir besprechen Ihre aktuelle Situation, den Verfahrensstand und die nächsten sinnvollen Schritte – persönlich, telefonisch oder per Video.

2

Akteneinsicht und Strategie

Nach Akteneinsicht entwickle ich eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie und bespreche die Erfolgsaussichten offen mit Ihnen.

3

Umsetzung

Ich vertrete Sie konsequent gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht – von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung, bei Bedarf auch in der Revision.

Schritt eins dauert zehn Minuten am Telefon.

Ihr Verteidiger

Heiko Urbanzyk

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht

Meine Kanzlei mit Sitz in Coesfeld verteidigt seit 2015 in Strafsachen, darunter auch Verfahren nach dem Waffengesetz. Ich übernehme jedes Mandat persönlich und begleite Sie durch das gesamte Verfahren. Waffenrechtliche Verfahren betreffen häufig Jäger, Sportschützen und Sammler mit einem grundsätzlich rechtstreuen Umgang mit Waffen. Ich nehme bewusst nur eine begrenzte Zahl an Mandaten pro Jahr an, um jedem Fall die notwendige Zeit zu widmen. Neben dem Strafverfahren behalte ich stets mögliche verwaltungsrechtliche Folgen im Blick, etwa den Widerruf einer Erlaubnis. Ich prüfe Aufbewahrungs- und Besitzfragen im Detail anhand der konkreten Umstände. Mandanten vertrete ich bundesweit, auch gegenüber auswärtigen Waffenbehörden. Jede Anfrage behandle ich diskret und sachlich. Kostenfragen bespreche ich transparent im Erstgespräch. Mein Ziel ist eine Verteidigung, die strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Aspekte sinnvoll miteinander verbindet.

Waffenrechtliche Verfahren berühren häufig zwei Ebenen gleichzeitig – das Strafverfahren und die verwaltungsrechtliche Erlaubnis. Eine Verteidigung, die beide Ebenen im Blick behält, kann unnötige Wechselwirkungen vermeiden. Zudem profitieren Sie von einer sachlichen, auf Verhältnismäßigkeit ausgerichteten Verteidigungsstrategie.

Zulassung

Rechtsanwalt seit 2015

Fachanwaltschaften

Strafrecht · Verkehrsrecht

Tätigkeitsgebiet

Coesfeld · Münsterland · bundesweit

Erreichbarkeit

Antwort am selben Werktag

Warum lokale Erfahrung zählt

Gerichte bewerten Aussagen unterschiedlich

Wie eine Kammer mit Glaubhaftigkeitsfragen, Aussage-gegen-Aussage-Fällen und der Strafzumessung umgeht, unterscheidet sich von Gericht zu Gericht.

Ich weiß, wann ein aussagepsychologisches Gutachten weiterführt und welche Anträge vor welchem Haus tragen. Vor diesen Gerichten verhandle ich regelmäßig.

AG Coesfeld

Kanzleisitz · laufende Termine · Haftsachen am selben Tag

1,2 km

AG und LG Münster

Regelmäßig vertreten, auch in Schwurgerichtssachen

38 km

OLG Hamm

Rechtsmittelverfahren und Revision

78 km

Bundesweit

Bei Bedarf mit Reisetätigkeit

Anwalt für Waffen­recht

Ihre Vorteile

Waffenrechtliche Verfahren berühren häufig zwei Ebenen gleichzeitig – das Strafverfahren und die verwaltungsrechtliche Erlaubnis. Eine Verteidigung, die beide Ebenen im Blick behält, kann unnötige Wechselwirkungen vermeiden. Zudem profitieren Sie von einer sachlichen, auf Verhältnismäßigkeit ausgerichteten Verteidigungsstrategie.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Die Antworten hier sind allgemein. Was für Ihr Verfahren gilt, hängt von der Akte ab — dafür genügt ein kurzes Telefonat.

Frage direkt stellen

Vertraulich, ohne Verpflichtung. Antwort am selben Werktag.

Was gilt als unerlaubter Waffenbesitz?

Unerlaubter Besitz liegt vor, wenn für eine erlaubnispflichtige Waffe keine gültige waffenrechtliche Erlaubnis vorliegt. Die genaue Einordnung hängt vom jeweiligen Gegenstand ab.

Das ist möglich, insbesondere wenn Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit entstehen. Ich prüfe dieses Risiko parallel zum Strafverfahren.

Je nach Schwere kann dies ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren nach sich ziehen. Die genauen Folgen hängen vom Einzelfall ab.

In der Regel rate ich zunächst zum Schweigen, bis Akteneinsicht genommen wurde.

Das ist möglich, da waffenrechtliche und jagdrechtliche Erlaubnisse teilweise miteinander verknüpft sind. Ich prüfe mögliche Wechselwirkungen.

Das hängt vom Umfang ab, häufig lassen sich einfachere Verfahren innerhalb weniger Monate klären.

Ja, ich vertrete Mandanten bundesweit, auch gegenüber auswärtigen Waffenbehörden.

Ja, jede Anfrage wird streng vertraulich behandelt.

Das hängt vom Umfang des Verfahrens ab. Die Kosten bespreche ich transparent im Erstgespräch.

Möglichst frühzeitig, idealerweise bevor Sie sich gegenüber Behörden äußern.

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