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Strafrecht · Coesfeld
Durchsuchung läuft gerade? Sagen Sie nichts zur Sache und rufen Sie an — auch außerhalb der Bürozeiten.
Heiko Urbanzyk Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht seit 2019
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Einzelkanzlei seit 2015
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Anwalt für Waffenrecht gesucht, weil Ihnen ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen wird? Droht zusätzlich der Entzug Ihrer Waffenbesitzkarte oder Ihres Jagdscheins? Verstöße gegen das Waffengesetz betreffen häufig Jäger, Sportschützen oder Sammler, die sich der genauen rechtlichen Anforderungen an Besitz und Aufbewahrung nicht bewusst waren. Neben dem strafrechtlichen Verfahren drohen dabei regelmäßig auch verwaltungsrechtliche Konsequenzen, etwa der Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Als Einzelanwalt aus Coesfeld prüfe ich beide Ebenen gemeinsam und entwickle mit Ihnen eine abgestimmte Strategie. Meine Verteidigung erfolgt persönlich, diskret und auf Wunsch bundesweit.
„Bevor Sie irgendetwas sagen: rufen Sie an. Alles, was jetzt zu Protokoll geht, begleitet Sie durch das ganze Verfahren.“
RA Heiko Urbanzyk
Meine Kanzlei sitzt in Coesfeld, tätig bin ich vor den Gerichten im Münsterland und bundesweit. Nach einer Durchsuchung oder Vorladung erreichen Sie mich am selben Werktag.
Vorwürfe, die ich übernehme
Ihr Vorwurf steht nicht dabei? Schildern Sie die Situation — ich sage Ihnen, ob ich das Mandat übernehmen kann.
Die Vorwürfe im Einzelnen
Der unerlaubte Besitz einer Waffe kann bereits vorliegen, wenn formale Anforderungen an Erlaubnis oder Aufbewahrung nicht eingehalten wurden. Ich prüfe genau, ob tatsächlich eine erlaubnispflichtige Waffe im Sinne des Gesetzes vorlag. Häufig lassen sich Missverständnisse über den rechtlichen Status bestimmter Gegenstände aufklären. Ich bewerte auch, ob ein Augenblicksversagen oder ein Organisationsfehler vorlag, der das Verfahren beeinflussen kann. Ziel ist stets eine für Sie verhältnismäßige Lösung.
Das Führen einer Waffe ohne die erforderliche Erlaubnis wird deutlich strenger geahndet als der bloße Besitz zu Hause. Ich prüfe die konkreten Umstände, etwa ob die Waffe tatsächlich zugriffsbereit mitgeführt wurde. Auch die Frage, ob eine Erlaubnis zum jeweiligen Zeitpunkt vorlag oder erneuert werden musste, kläre ich genau. Ich entwickle mit Ihnen eine sachliche Verteidigungsstrategie. Dabei behalte ich mögliche Folgen für bestehende waffenrechtliche Erlaubnisse im Blick.
Fehler bei der vorgeschriebenen Aufbewahrung von Waffen und Munition gehören zu den häufigsten Anlässen waffenrechtlicher Verfahren. Ich prüfe, ob die konkreten Aufbewahrungsvorschriften tatsächlich verletzt wurden und wie schwer der Verstoß wiegt. Oft lässt sich zwischen einem einmaligen Versehen und einem systematischen Verstoß unterscheiden. Ich bespreche mit Ihnen, welche Konsequenzen realistisch drohen. Ziel ist es, unverhältnismäßige Folgen zu vermeiden.
Neben dem Strafverfahren kann die zuständige Behörde die Waffenbesitzkarte widerrufen, was für Jäger und Sportschützen existenzielle Bedeutung haben kann. Ich prüfe, ob der Widerruf rechtlich tatsächlich gerechtfertigt ist. Dabei stimme ich das strafrechtliche und das verwaltungsrechtliche Verfahren gezielt aufeinander ab. Ich vertrete Sie auch gegenüber der Waffenbehörde. So verhindern wir, dass ein Verfahren unnötig auf das andere durchschlägt.
Waffenrechtliche Vorwürfe treten häufig gemeinsam mit weiteren Delikten auf, etwa im Zusammenhang mit einer Bedrohung oder einem jagdrechtlichen Verstoß. Ich betrachte den Gesamtsachverhalt und entwickle eine Verteidigungsstrategie, die alle Vorwürfe berücksichtigt. Dabei prüfe ich, ob einzelne Vorwürfe im Zusammenhang möglicherweise überzeichnet dargestellt wurden. Ich bespreche mit Ihnen realistisch die Erfolgsaussichten für jeden Teilvorwurf. Mein Ziel ist eine in sich stimmige, konsequente Gesamtverteidigung.
Sie wissen nicht, welcher Abschnitt auf Ihren Fall passt? Fragen Sie einfach.
Kontakt
Kurze Nachricht genügt. Ich melde mich am selben Werktag zurück — vertraulich und ohne Umwege über Dritte.
kanzlei@ra-urbanzyk.de
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Kellerstraße 4 / 1. OG, 48653 Coesfeld
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Antwort am selben Werktag
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streng vertraulich
Ablauf der Zusammenarbeit
Wir besprechen Ihre aktuelle Situation, den Verfahrensstand und die nächsten sinnvollen Schritte – persönlich, telefonisch oder per Video.
Nach Akteneinsicht entwickle ich eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie und bespreche die Erfolgsaussichten offen mit Ihnen.
Ich vertrete Sie konsequent gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht – von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung, bei Bedarf auch in der Revision.
Schritt eins dauert zehn Minuten am Telefon.
Ihr Verteidiger
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht
Meine Kanzlei mit Sitz in Coesfeld verteidigt seit 2015 in Strafsachen, darunter auch Verfahren nach dem Waffengesetz. Ich übernehme jedes Mandat persönlich und begleite Sie durch das gesamte Verfahren. Waffenrechtliche Verfahren betreffen häufig Jäger, Sportschützen und Sammler mit einem grundsätzlich rechtstreuen Umgang mit Waffen. Ich nehme bewusst nur eine begrenzte Zahl an Mandaten pro Jahr an, um jedem Fall die notwendige Zeit zu widmen. Neben dem Strafverfahren behalte ich stets mögliche verwaltungsrechtliche Folgen im Blick, etwa den Widerruf einer Erlaubnis. Ich prüfe Aufbewahrungs- und Besitzfragen im Detail anhand der konkreten Umstände. Mandanten vertrete ich bundesweit, auch gegenüber auswärtigen Waffenbehörden. Jede Anfrage behandle ich diskret und sachlich. Kostenfragen bespreche ich transparent im Erstgespräch. Mein Ziel ist eine Verteidigung, die strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Aspekte sinnvoll miteinander verbindet.
Waffenrechtliche Verfahren berühren häufig zwei Ebenen gleichzeitig – das Strafverfahren und die verwaltungsrechtliche Erlaubnis. Eine Verteidigung, die beide Ebenen im Blick behält, kann unnötige Wechselwirkungen vermeiden. Zudem profitieren Sie von einer sachlichen, auf Verhältnismäßigkeit ausgerichteten Verteidigungsstrategie.
Zulassung
Rechtsanwalt seit 2015
Fachanwaltschaften
Strafrecht · Verkehrsrecht
Tätigkeitsgebiet
Coesfeld · Münsterland · bundesweit
Erreichbarkeit
Antwort am selben Werktag
Warum lokale Erfahrung zählt
Wie eine Kammer mit Glaubhaftigkeitsfragen, Aussage-gegen-Aussage-Fällen und der Strafzumessung umgeht, unterscheidet sich von Gericht zu Gericht.
Ich weiß, wann ein aussagepsychologisches Gutachten weiterführt und welche Anträge vor welchem Haus tragen. Vor diesen Gerichten verhandle ich regelmäßig.
Kanzleisitz · laufende Termine · Haftsachen am selben Tag
1,2 km
Regelmäßig vertreten, auch in Schwurgerichtssachen
38 km
Rechtsmittelverfahren und Revision
78 km
Bei Bedarf mit Reisetätigkeit
Waffenrechtliche Verfahren berühren häufig zwei Ebenen gleichzeitig – das Strafverfahren und die verwaltungsrechtliche Erlaubnis. Eine Verteidigung, die beide Ebenen im Blick behält, kann unnötige Wechselwirkungen vermeiden. Zudem profitieren Sie von einer sachlichen, auf Verhältnismäßigkeit ausgerichteten Verteidigungsstrategie.
Häufige Fragen
Die Antworten hier sind allgemein. Was für Ihr Verfahren gilt, hängt von der Akte ab — dafür genügt ein kurzes Telefonat.
Unerlaubter Besitz liegt vor, wenn für eine erlaubnispflichtige Waffe keine gültige waffenrechtliche Erlaubnis vorliegt. Die genaue Einordnung hängt vom jeweiligen Gegenstand ab.
Das ist möglich, insbesondere wenn Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit entstehen. Ich prüfe dieses Risiko parallel zum Strafverfahren.
Je nach Schwere kann dies ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren nach sich ziehen. Die genauen Folgen hängen vom Einzelfall ab.
In der Regel rate ich zunächst zum Schweigen, bis Akteneinsicht genommen wurde.
Das ist möglich, da waffenrechtliche und jagdrechtliche Erlaubnisse teilweise miteinander verknüpft sind. Ich prüfe mögliche Wechselwirkungen.
Das hängt vom Umfang ab, häufig lassen sich einfachere Verfahren innerhalb weniger Monate klären.
Ja, ich vertrete Mandanten bundesweit, auch gegenüber auswärtigen Waffenbehörden.
Ja, jede Anfrage wird streng vertraulich behandelt.
Das hängt vom Umfang des Verfahrens ab. Die Kosten bespreche ich transparent im Erstgespräch.
Möglichst frühzeitig, idealerweise bevor Sie sich gegenüber Behörden äußern.
Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to