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Strafrecht · Coesfeld

Anwalt für Verkehrs­recht

Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr — bundesweit.

Durchsuchung läuft gerade? Sagen Sie nichts zur Sache und rufen Sie an — auch außerhalb der Bürozeiten.

Heiko Urbanzyk    Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Strafrecht seit 2019

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Einzelkanzlei seit 2015

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Streng vertraulich diskrete Termine

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Antwort am selben Werktag
Anwalt für Verkehrs­recht

Ihre Ausgangslage

Anwalt für Verkehrsrecht gesucht, weil Ihnen ein strafrechtlicher Vorwurf im Straßenverkehr gemacht wird? Sorgen Sie sich um Ihren Führerschein, weil ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis droht? Vorwürfe wie Trunkenheit im Verkehr oder Unfallflucht können neben strafrechtlichen auch erhebliche berufliche Folgen haben, etwa wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind. Häufig entscheidet die genaue Prüfung von Messverfahren, Tatzeit und Beweislage über den Ausgang eines solchen Verfahrens. Als Einzelanwalt aus Coesfeld prüfe ich Ihre Akte sorgfältig auf Verfahrensfehler und mögliche Verteidigungsansätze. Meine Vertretung erfolgt persönlich, diskret und auf Wunsch bundesweit.

„Bevor Sie irgendetwas sagen: rufen Sie an. Alles, was jetzt zu Protokoll geht, begleitet Sie durch das ganze Verfahren.“

RA Heiko Urbanzyk

Meine Kanzlei sitzt in Coesfeld, tätig bin ich vor den Gerichten im Münsterland und bundesweit. Nach einer Durchsuchung oder Vorladung erreichen Sie mich am selben Werktag.

Die Vorwürfe im Einzelnen

Was in Ihrem Verfahren zu tun ist

Ver­teidigung bei Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)

Bei einer Trunkenheitsfahrt spielt die genaue Ermittlung der Blutalkoholkonzentration eine zentrale Rolle für die strafrechtliche Bewertung. Ich prüfe, ob die Messung korrekt durchgeführt wurde und ob Verfahrensvorschriften bei Blutentnahme oder Atemalkoholtest eingehalten wurden. Auch die Frage, ob tatsächlich eine relative oder absolute Fahruntüchtigkeit vorlag, kläre ich genau. Häufig lassen sich Fehler im Messverfahren zu Ihren Gunsten nutzen. Ziel ist es, unverhältnismäßige Folgen für Führerschein und Beruf zu vermeiden.

Der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis setzt voraus, dass zum Tatzeitpunkt tatsächlich keine gültige Fahrerlaubnis vorlag. Ich prüfe, ob dies zutrifft oder ob möglicherweise ein Irrtum über den Status der Fahrerlaubnis vorlag. Auch formale Fehler bei einem vorangegangenen Entzug der Fahrerlaubnis nehme ich genau unter die Lupe. Ich bespreche mit Ihnen realistisch die Erfolgsaussichten. Ziel ist eine für Sie angemessene Lösung.

Der Vorwurf der Unfallflucht entsteht häufig aus Unsicherheit darüber, wie nach einem Unfall zu reagieren ist. Ich prüfe, ob tatsächlich ein feststellungspflichtiger Unfall vorlag und ob die Wartepflicht verletzt wurde. Auch die Frage einer möglichen tätigen Reue, etwa durch nachträgliche Meldung, kläre ich sorgfältig. Ich bewerte, ob sich dadurch die Straferwartung mildern lässt. Mein Ziel ist eine sachliche Aufarbeitung des tatsächlichen Geschehens.

Dieser Tatbestand setzt eine konkrete Gefährdung von Leib, Leben oder fremden Sachen voraus, etwa durch überhöhte Geschwindigkeit. Ich prüfe, ob eine solche konkrete Gefährdung tatsächlich nachgewiesen werden kann. Dazu ziehe ich, soweit erforderlich, verkehrstechnische Gutachten heran. Ich bewerte auch, ob mildernde Umstände wie eine unübersichtliche Verkehrssituation vorlagen. Ziel ist eine differenzierte, auf den Einzelfall bezogene Verteidigung.

Neben der eigentlichen Strafe drohen häufig Nebenfolgen wie ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Ich prüfe, ob diese Nebenfolgen verhältnismäßig sind und ob Ausnahmen, etwa aus beruflichen Gründen, in Betracht kommen. Dabei bereite ich entsprechende Anträge und Stellungnahmen sorgfältig vor. Ich bespreche mit Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten realistisch bestehen. Ziel ist es, berufliche und private Folgen so gering wie möglich zu halten.

Sie wissen nicht, welcher Abschnitt auf Ihren Fall passt? Fragen Sie einfach.

Kontakt

Schildern Sie mir Ihren Fall

Kurze Nachricht genügt. Ich melde mich am selben Werktag zurück — vertraulich und ohne Umwege über Dritte.

kanzlei@ra-urbanzyk.de

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Kellerstraße 4 / 1. OG, 48653 Coesfeld

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Antwort am selben Werktag

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streng vertraulich

Ablauf der Zusammenarbeit

Unser Beratungsprozess

1

Erst­beratung

Wir besprechen Ihre aktuelle Situation, den Verfahrensstand und die nächsten sinnvollen Schritte – persönlich, telefonisch oder per Video.

2

Akteneinsicht und Strategie

Nach Akteneinsicht entwickle ich eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie und bespreche die Erfolgsaussichten offen mit Ihnen.

3

Umsetzung

Ich vertrete Sie konsequent gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht – von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung, bei Bedarf auch in der Revision.

Schritt eins dauert zehn Minuten am Telefon.

Ihr Verteidiger

Heiko Urbanzyk

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht

Meine Kanzlei mit Sitz in Coesfeld verteidigt seit 2015 ausschließlich in Strafsachen und übernimmt dabei auch strafrechtliche Vorwürfe aus dem Straßenverkehr. Ich übernehme jedes Mandat persönlich, von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung. Verkehrsstrafverfahren betreffen häufig Menschen, die beruflich oder privat auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind. Ich nehme bewusst nur eine begrenzte Zahl an Mandaten pro Jahr an, um jedem Fall die notwendige Zeit zu widmen. Die Prüfung von Messverfahren und Verfahrensfehlern gehört zu den zentralen Bausteinen meiner Arbeit in diesem Bereich. Auch drohende Nebenfolgen wie ein Fahrverbot behalte ich stets im Blick. Mandanten vertrete ich bundesweit, auch über Telefon- und Videokommunikation. Jede Anfrage behandle ich diskret. Kostenfragen bespreche ich transparent im Erstgespräch. Mein Ziel ist eine Verteidigung, die berufliche und private Folgen so gering wie möglich hält.

Bei verkehrsstrafrechtlichen Vorwürfen entscheidet oft die technische Prüfung von Messverfahren über den Ausgang des Verfahrens. Eine erfahrene Verteidigung kennt typische Fehlerquellen bei Blutalkoholmessung oder Geschwindigkeitsmessung genau. Zudem profitieren Sie von einer Verteidigung, die drohende Nebenfolgen wie ein Fahrverbot gezielt mitverhandelt.

Zulassung

Rechtsanwalt seit 2015

Fachanwaltschaften

Strafrecht · Verkehrsrecht

Tätigkeitsgebiet

Coesfeld · Münsterland · bundesweit

Erreichbarkeit

Antwort am selben Werktag

Warum lokale Erfahrung zählt

Gerichte bewerten Aussagen unterschiedlich

Wie eine Kammer mit Glaubhaftigkeitsfragen, Aussage-gegen-Aussage-Fällen und der Strafzumessung umgeht, unterscheidet sich von Gericht zu Gericht.

Ich weiß, wann ein aussagepsychologisches Gutachten weiterführt und welche Anträge vor welchem Haus tragen. Vor diesen Gerichten verhandle ich regelmäßig.

AG Coesfeld

Kanzleisitz · laufende Termine · Haftsachen am selben Tag

1,2 km

AG und LG Münster

Regelmäßig vertreten, auch in Schwurgerichtssachen

38 km

OLG Hamm

Rechtsmittelverfahren und Revision

78 km

Bundesweit

Bei Bedarf mit Reisetätigkeit

Anwalt für Verkehrs­recht

Ihre Vorteile

Bei verkehrsstrafrechtlichen Vorwürfen entscheidet oft die technische Prüfung von Messverfahren über den Ausgang des Verfahrens. Eine erfahrene Verteidigung kennt typische Fehlerquellen bei Blutalkoholmessung oder Geschwindigkeitsmessung genau. Zudem profitieren Sie von einer Verteidigung, die drohende Nebenfolgen wie ein Fahrverbot gezielt mitverhandelt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Die Antworten hier sind allgemein. Was für Ihr Verfahren gilt, hängt von der Akte ab — dafür genügt ein kurzes Telefonat.

Frage direkt stellen

Vertraulich, ohne Verpflichtung. Antwort am selben Werktag.

Was passiert bei einer Trunkenheitsfahrt mit meinem Führerschein?

Häufig droht ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis, abhängig von der festgestellten Blutalkoholkonzentration und den Umständen. Ich prüfe die Messung und die konkreten Folgen für Sie.

Ja, insbesondere wenn Zweifel an einer feststellungspflichtigen Unfallsituation oder der Wartepflicht bestehen. Ich prüfe den Sachverhalt genau.

Eine nachträgliche Meldung innerhalb bestimmter Fristen kann die Strafe mildern. Ich prüfe, ob diese Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen.

In bestimmten Fällen sind Ausnahmen möglich, etwa bei besonderer beruflicher Härte. Ich prüfe diese Möglichkeit individuell.

In der Regel rate ich zunächst zum Schweigen, bis Akteneinsicht genommen wurde.

Das hängt vom Umfang ab, häufig lassen sich einfachere Verfahren innerhalb weniger Monate klären.

Ja, ich vertrete Mandanten bundesweit.

Ja, jede Anfrage wird streng vertraulich behandelt.

Das hängt vom Umfang des Verfahrens ab. Die Kosten bespreche ich transparent im Erstgespräch.

Möglichst frühzeitig, idealerweise noch vor einer polizeilichen Vernehmung.

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