Durchsuchung, Festnahme oder Vorladung? Schreiben Sie mir sofort – auch abends und am Wochenende. WhatsApp öffnen
Strafrecht · Coesfeld
Durchsuchung läuft gerade? Sagen Sie nichts zur Sache und rufen Sie an — auch außerhalb der Bürozeiten.
Heiko Urbanzyk Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht seit 2019
·
Einzelkanzlei seit 2015
·
·
Anwalt für Verkehrsrecht gesucht, weil Ihnen ein strafrechtlicher Vorwurf im Straßenverkehr gemacht wird? Sorgen Sie sich um Ihren Führerschein, weil ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis droht? Vorwürfe wie Trunkenheit im Verkehr oder Unfallflucht können neben strafrechtlichen auch erhebliche berufliche Folgen haben, etwa wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind. Häufig entscheidet die genaue Prüfung von Messverfahren, Tatzeit und Beweislage über den Ausgang eines solchen Verfahrens. Als Einzelanwalt aus Coesfeld prüfe ich Ihre Akte sorgfältig auf Verfahrensfehler und mögliche Verteidigungsansätze. Meine Vertretung erfolgt persönlich, diskret und auf Wunsch bundesweit.
„Bevor Sie irgendetwas sagen: rufen Sie an. Alles, was jetzt zu Protokoll geht, begleitet Sie durch das ganze Verfahren.“
RA Heiko Urbanzyk
Meine Kanzlei sitzt in Coesfeld, tätig bin ich vor den Gerichten im Münsterland und bundesweit. Nach einer Durchsuchung oder Vorladung erreichen Sie mich am selben Werktag.
Vorwürfe, die ich übernehme
Ihr Vorwurf steht nicht dabei? Schildern Sie die Situation — ich sage Ihnen, ob ich das Mandat übernehmen kann.
Die Vorwürfe im Einzelnen
Bei einer Trunkenheitsfahrt spielt die genaue Ermittlung der Blutalkoholkonzentration eine zentrale Rolle für die strafrechtliche Bewertung. Ich prüfe, ob die Messung korrekt durchgeführt wurde und ob Verfahrensvorschriften bei Blutentnahme oder Atemalkoholtest eingehalten wurden. Auch die Frage, ob tatsächlich eine relative oder absolute Fahruntüchtigkeit vorlag, kläre ich genau. Häufig lassen sich Fehler im Messverfahren zu Ihren Gunsten nutzen. Ziel ist es, unverhältnismäßige Folgen für Führerschein und Beruf zu vermeiden.
Der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis setzt voraus, dass zum Tatzeitpunkt tatsächlich keine gültige Fahrerlaubnis vorlag. Ich prüfe, ob dies zutrifft oder ob möglicherweise ein Irrtum über den Status der Fahrerlaubnis vorlag. Auch formale Fehler bei einem vorangegangenen Entzug der Fahrerlaubnis nehme ich genau unter die Lupe. Ich bespreche mit Ihnen realistisch die Erfolgsaussichten. Ziel ist eine für Sie angemessene Lösung.
Der Vorwurf der Unfallflucht entsteht häufig aus Unsicherheit darüber, wie nach einem Unfall zu reagieren ist. Ich prüfe, ob tatsächlich ein feststellungspflichtiger Unfall vorlag und ob die Wartepflicht verletzt wurde. Auch die Frage einer möglichen tätigen Reue, etwa durch nachträgliche Meldung, kläre ich sorgfältig. Ich bewerte, ob sich dadurch die Straferwartung mildern lässt. Mein Ziel ist eine sachliche Aufarbeitung des tatsächlichen Geschehens.
Dieser Tatbestand setzt eine konkrete Gefährdung von Leib, Leben oder fremden Sachen voraus, etwa durch überhöhte Geschwindigkeit. Ich prüfe, ob eine solche konkrete Gefährdung tatsächlich nachgewiesen werden kann. Dazu ziehe ich, soweit erforderlich, verkehrstechnische Gutachten heran. Ich bewerte auch, ob mildernde Umstände wie eine unübersichtliche Verkehrssituation vorlagen. Ziel ist eine differenzierte, auf den Einzelfall bezogene Verteidigung.
Neben der eigentlichen Strafe drohen häufig Nebenfolgen wie ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Ich prüfe, ob diese Nebenfolgen verhältnismäßig sind und ob Ausnahmen, etwa aus beruflichen Gründen, in Betracht kommen. Dabei bereite ich entsprechende Anträge und Stellungnahmen sorgfältig vor. Ich bespreche mit Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten realistisch bestehen. Ziel ist es, berufliche und private Folgen so gering wie möglich zu halten.
Sie wissen nicht, welcher Abschnitt auf Ihren Fall passt? Fragen Sie einfach.
Kontakt
Kurze Nachricht genügt. Ich melde mich am selben Werktag zurück — vertraulich und ohne Umwege über Dritte.
kanzlei@ra-urbanzyk.de
·
Kellerstraße 4 / 1. OG, 48653 Coesfeld
·
Antwort am selben Werktag
·
streng vertraulich
Ablauf der Zusammenarbeit
Wir besprechen Ihre aktuelle Situation, den Verfahrensstand und die nächsten sinnvollen Schritte – persönlich, telefonisch oder per Video.
Nach Akteneinsicht entwickle ich eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie und bespreche die Erfolgsaussichten offen mit Ihnen.
Ich vertrete Sie konsequent gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht – von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung, bei Bedarf auch in der Revision.
Schritt eins dauert zehn Minuten am Telefon.
Ihr Verteidiger
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht
Meine Kanzlei mit Sitz in Coesfeld verteidigt seit 2015 ausschließlich in Strafsachen und übernimmt dabei auch strafrechtliche Vorwürfe aus dem Straßenverkehr. Ich übernehme jedes Mandat persönlich, von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung. Verkehrsstrafverfahren betreffen häufig Menschen, die beruflich oder privat auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind. Ich nehme bewusst nur eine begrenzte Zahl an Mandaten pro Jahr an, um jedem Fall die notwendige Zeit zu widmen. Die Prüfung von Messverfahren und Verfahrensfehlern gehört zu den zentralen Bausteinen meiner Arbeit in diesem Bereich. Auch drohende Nebenfolgen wie ein Fahrverbot behalte ich stets im Blick. Mandanten vertrete ich bundesweit, auch über Telefon- und Videokommunikation. Jede Anfrage behandle ich diskret. Kostenfragen bespreche ich transparent im Erstgespräch. Mein Ziel ist eine Verteidigung, die berufliche und private Folgen so gering wie möglich hält.
Bei verkehrsstrafrechtlichen Vorwürfen entscheidet oft die technische Prüfung von Messverfahren über den Ausgang des Verfahrens. Eine erfahrene Verteidigung kennt typische Fehlerquellen bei Blutalkoholmessung oder Geschwindigkeitsmessung genau. Zudem profitieren Sie von einer Verteidigung, die drohende Nebenfolgen wie ein Fahrverbot gezielt mitverhandelt.
Zulassung
Rechtsanwalt seit 2015
Fachanwaltschaften
Strafrecht · Verkehrsrecht
Tätigkeitsgebiet
Coesfeld · Münsterland · bundesweit
Erreichbarkeit
Antwort am selben Werktag
Warum lokale Erfahrung zählt
Wie eine Kammer mit Glaubhaftigkeitsfragen, Aussage-gegen-Aussage-Fällen und der Strafzumessung umgeht, unterscheidet sich von Gericht zu Gericht.
Ich weiß, wann ein aussagepsychologisches Gutachten weiterführt und welche Anträge vor welchem Haus tragen. Vor diesen Gerichten verhandle ich regelmäßig.
Kanzleisitz · laufende Termine · Haftsachen am selben Tag
1,2 km
Regelmäßig vertreten, auch in Schwurgerichtssachen
38 km
Rechtsmittelverfahren und Revision
78 km
Bei Bedarf mit Reisetätigkeit
Bei verkehrsstrafrechtlichen Vorwürfen entscheidet oft die technische Prüfung von Messverfahren über den Ausgang des Verfahrens. Eine erfahrene Verteidigung kennt typische Fehlerquellen bei Blutalkoholmessung oder Geschwindigkeitsmessung genau. Zudem profitieren Sie von einer Verteidigung, die drohende Nebenfolgen wie ein Fahrverbot gezielt mitverhandelt.
Häufige Fragen
Die Antworten hier sind allgemein. Was für Ihr Verfahren gilt, hängt von der Akte ab — dafür genügt ein kurzes Telefonat.
Häufig droht ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis, abhängig von der festgestellten Blutalkoholkonzentration und den Umständen. Ich prüfe die Messung und die konkreten Folgen für Sie.
Ja, insbesondere wenn Zweifel an einer feststellungspflichtigen Unfallsituation oder der Wartepflicht bestehen. Ich prüfe den Sachverhalt genau.
Eine nachträgliche Meldung innerhalb bestimmter Fristen kann die Strafe mildern. Ich prüfe, ob diese Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen.
In bestimmten Fällen sind Ausnahmen möglich, etwa bei besonderer beruflicher Härte. Ich prüfe diese Möglichkeit individuell.
In der Regel rate ich zunächst zum Schweigen, bis Akteneinsicht genommen wurde.
Das hängt vom Umfang ab, häufig lassen sich einfachere Verfahren innerhalb weniger Monate klären.
Ja, ich vertrete Mandanten bundesweit.
Ja, jede Anfrage wird streng vertraulich behandelt.
Das hängt vom Umfang des Verfahrens ab. Die Kosten bespreche ich transparent im Erstgespräch.
Möglichst frühzeitig, idealerweise noch vor einer polizeilichen Vernehmung.
Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to