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Strafrecht · Coesfeld
Durchsuchung läuft gerade? Sagen Sie nichts zur Sache und rufen Sie an — auch außerhalb der Bürozeiten.
Heiko Urbanzyk Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht seit 2019
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Einzelkanzlei seit 2015
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Anwalt für Körperverletzung gesucht, weil Sie eine Anzeige erhalten haben oder sich einem entsprechenden Vorwurf ausgesetzt sehen? Fragen Sie sich, ob die Situation als Notwehr gewertet werden könnte? Vorwürfe der Körperverletzung reichen von vergleichsweise geringfügigen Auseinandersetzungen bis zu schweren Gewaltdelikten mit erheblichen Folgen für das Opfer. Häufig entscheidet die genaue Rekonstruktion des Tathergangs – etwa wer die Auseinandersetzung begonnen hat – über die strafrechtliche Bewertung. Als Einzelanwalt aus Coesfeld prüfe ich Ihren Fall sorgfältig, einschließlich möglicher Notwehrsituationen. Meine Verteidigung erfolgt persönlich, diskret und auf Wunsch bundesweit.
„Bevor Sie irgendetwas sagen: rufen Sie an. Alles, was jetzt zu Protokoll geht, begleitet Sie durch das ganze Verfahren.“
RA Heiko Urbanzyk
Meine Kanzlei sitzt in Coesfeld, tätig bin ich vor den Gerichten im Münsterland und bundesweit. Nach einer Durchsuchung oder Vorladung erreichen Sie mich am selben Werktag.
Vorwürfe, die ich übernehme
Ihr Vorwurf steht nicht dabei? Schildern Sie die Situation — ich sage Ihnen, ob ich das Mandat übernehmen kann.
Die Vorwürfe im Einzelnen
Die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB entsteht häufig aus spontanen Konfliktsituationen, etwa im nachbarschaftlichen oder familiären Umfeld. Ich prüfe die konkreten Umstände des Vorfalls und die Glaubwürdigkeit der beteiligten Aussagen. Häufig lässt sich eine Einstellung des Verfahrens erreichen, etwa gegen Auflagen oder im Wege eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Ich bespreche mit Ihnen offen die realistischen Optionen. Ziel ist eine für Sie angemessene Lösung.
Die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB setzt besondere Umstände voraus, etwa die Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs oder ein gemeinschaftliches Handeln. Ich prüfe genau, ob diese qualifizierenden Merkmale tatsächlich erfüllt sind. Oft lässt sich die rechtliche Einordnung zugunsten einer einfachen Körperverletzung verschieben. Ich analysiere dazu Zeugenaussagen und etwaige medizinische Gutachten. Mein Ziel ist eine präzise, auf den Einzelfall zugeschnittene Verteidigung.
Bei einer schweren Körperverletzung nach § 226 StGB drohen aufgrund der erheblichen Tatfolgen empfindliche Strafen. Ich prüfe die Kausalität zwischen Handlung und eingetretener Verletzung genau. Auch die Frage, ob die schwere Folge vom Vorsatz umfasst war oder als Erfolgsqualifikation zu werten ist, kläre ich sorgfältig. Ich ziehe bei Bedarf medizinische Sachverständige zur Bewertung hinzu. Ziel ist eine Verteidigung, die jedes Detail des Falls berücksichtigt.
Viele Körperverletzungsvorwürfe entstehen in Situationen, in denen die betroffene Person sich selbst verteidigt hat. Ich prüfe genau, ob die Voraussetzungen der Notwehr oder des Notwehrexzesses vorliegen. Dabei rekonstruiere ich den Geschehensablauf anhand von Zeugenaussagen und etwaigen Spuren. Eine erfolgreiche Notwehrprüfung kann zu einem Freispruch führen. Ich bespreche diese Möglichkeit offen und realistisch mit Ihnen.
Neben dem Strafverfahren macht die geschädigte Person häufig zivilrechtliche Ansprüche, etwa Schmerzensgeld, im sogenannten Adhäsionsverfahren geltend. Ich prüfe, ob und in welcher Höhe solche Ansprüche berechtigt sind. Dabei vertrete ich konsequent Ihre Interessen auch in diesem zivilrechtlichen Teil des Verfahrens. Ich bespreche mit Ihnen mögliche Vergleichsoptionen. So behalten Sie auch die finanziellen Folgen des Verfahrens im Blick.
Sie wissen nicht, welcher Abschnitt auf Ihren Fall passt? Fragen Sie einfach.
Kontakt
Kurze Nachricht genügt. Ich melde mich am selben Werktag zurück — vertraulich und ohne Umwege über Dritte.
kanzlei@ra-urbanzyk.de
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Kellerstraße 4 / 1. OG, 48653 Coesfeld
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Antwort am selben Werktag
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streng vertraulich
Ablauf der Zusammenarbeit
Wir besprechen Ihre aktuelle Situation, den Verfahrensstand und die nächsten sinnvollen Schritte – persönlich, telefonisch oder per Video.
Nach Akteneinsicht entwickle ich eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie und bespreche die Erfolgsaussichten offen mit Ihnen.
Ich vertrete Sie konsequent gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht – von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung, bei Bedarf auch in der Revision.
Schritt eins dauert zehn Minuten am Telefon.
Ihr Verteidiger
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht
Meine Kanzlei mit Sitz in Coesfeld verteidigt seit 2015 ausschließlich in Strafsachen, darunter regelmäßig Vorwürfe der Körperverletzung. Ich übernehme jedes Mandat persönlich, von der ersten Anzeige bis zum Abschluss des Verfahrens. Körperverletzungsvorwürfe reichen von einfachen Konflikten bis zu schweren Gewaltdelikten – ich kenne die gesamte Bandbreite aus der Praxis. Ich nehme bewusst nur eine begrenzte Zahl an Mandaten pro Jahr an, um jedem Fall gerecht zu werden. Notwehr- und Notstandssituationen prüfe ich besonders sorgfältig, da sie über einen Freispruch entscheiden können. Auch zivilrechtliche Nebenfolgen, etwa Schmerzensgeldforderungen, behalte ich im Blick. Mandanten vertrete ich bundesweit, auch über Telefon- und Videokommunikation. Jede Anfrage behandle ich diskret. Kostenfragen bespreche ich transparent im Erstgespräch. Mein Ziel ist eine Verteidigung, die den konkreten Geschehensablauf ernst nimmt.
Bei Körperverletzungsvorwürfen entscheidet oft die genaue Rekonstruktion des Geschehens über den Ausgang des Verfahrens. Eine erfahrene Verteidigung prüft dabei gezielt, ob Notwehr oder mildernde Umstände vorliegen. Zudem profitieren Sie von einer Vertretung, die straf- und zivilrechtliche Fragen gemeinsam behandelt.
Zulassung
Rechtsanwalt seit 2015
Fachanwaltschaften
Strafrecht · Verkehrsrecht
Tätigkeitsgebiet
Coesfeld · Münsterland · bundesweit
Erreichbarkeit
Antwort am selben Werktag
Warum lokale Erfahrung zählt
Wie eine Kammer mit Glaubhaftigkeitsfragen, Aussage-gegen-Aussage-Fällen und der Strafzumessung umgeht, unterscheidet sich von Gericht zu Gericht.
Ich weiß, wann ein aussagepsychologisches Gutachten weiterführt und welche Anträge vor welchem Haus tragen. Vor diesen Gerichten verhandle ich regelmäßig.
Kanzleisitz · laufende Termine · Haftsachen am selben Tag
1,2 km
Regelmäßig vertreten, auch in Schwurgerichtssachen
38 km
Rechtsmittelverfahren und Revision
78 km
Bei Bedarf mit Reisetätigkeit
Bei Körperverletzungsvorwürfen entscheidet oft die genaue Rekonstruktion des Geschehens über den Ausgang des Verfahrens. Eine erfahrene Verteidigung prüft dabei gezielt, ob Notwehr oder mildernde Umstände vorliegen. Zudem profitieren Sie von einer Vertretung, die straf- und zivilrechtliche Fragen gemeinsam behandelt.
Häufige Fragen
Die Antworten hier sind allgemein. Was für Ihr Verfahren gilt, hängt von der Akte ab — dafür genügt ein kurzes Telefonat.
Die gefährliche Körperverletzung setzt besondere Umstände voraus, etwa ein gefährliches Werkzeug oder ein gemeinschaftliches Handeln. Die Abgrenzung wirkt sich erheblich auf das Strafmaß aus.
Ja, wenn die Voraussetzungen der Notwehr vorliegen, entfällt die Strafbarkeit. Das prüfe ich anhand des konkreten Geschehensablaufs.
Das hängt vom Einzelfall und einem möglichen Adhäsionsverfahren ab. Ich vertrete Sie auch in diesem zivilrechtlichen Teil.
In der Regel rate ich zunächst zum Schweigen, bis die Akte eingesehen wurde.
Bei geringerer Schwere ist eine Einstellung, etwa gegen Auflagen oder im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs, möglich.
Ob ein Eintrag erfolgt, hängt von der Höhe der verhängten Strafe ab. Details bespreche ich gerne im persönlichen Gespräch.
Ja, ich vertrete Mandanten bundesweit.
Ja, jede Anfrage wird streng vertraulich behandelt.
Das hängt vom Umfang des Verfahrens ab. Ich bespreche die Kosten transparent im Erstgespräch.
Möglichst frühzeitig, idealerweise noch vor der ersten polizeilichen Vernehmung.
Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to