Durchsuchung, Festnahme oder Vorladung? Schreiben Sie mir sofort – auch abends und am Wochenende. WhatsApp öffnen

Strafrecht · Coesfeld

Anwalt für Körper­verletzung

Verteidigung bei Vorwürfen der Körperverletzung — persönlich und bundesweit.

Durchsuchung läuft gerade? Sagen Sie nichts zur Sache und rufen Sie an — auch außerhalb der Bürozeiten.

Heiko Urbanzyk    Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Strafrecht seit 2019

·

Einzelkanzlei seit 2015

·

Streng vertraulich diskrete Termine

·

Antwort am selben Werktag
Anwalt für Körper­verletzung

Ihre Ausgangslage

Anwalt für Körperverletzung gesucht, weil Sie eine Anzeige erhalten haben oder sich einem entsprechenden Vorwurf ausgesetzt sehen? Fragen Sie sich, ob die Situation als Notwehr gewertet werden könnte? Vorwürfe der Körperverletzung reichen von vergleichsweise geringfügigen Auseinandersetzungen bis zu schweren Gewaltdelikten mit erheblichen Folgen für das Opfer. Häufig entscheidet die genaue Rekonstruktion des Tathergangs – etwa wer die Auseinandersetzung begonnen hat – über die strafrechtliche Bewertung. Als Einzelanwalt aus Coesfeld prüfe ich Ihren Fall sorgfältig, einschließlich möglicher Notwehrsituationen. Meine Verteidigung erfolgt persönlich, diskret und auf Wunsch bundesweit.

„Bevor Sie irgendetwas sagen: rufen Sie an. Alles, was jetzt zu Protokoll geht, begleitet Sie durch das ganze Verfahren.“

RA Heiko Urbanzyk

Meine Kanzlei sitzt in Coesfeld, tätig bin ich vor den Gerichten im Münsterland und bundesweit. Nach einer Durchsuchung oder Vorladung erreichen Sie mich am selben Werktag.

Die Vorwürfe im Einzelnen

Was in Ihrem Verfahren zu tun ist

Ver­teidigung bei Vorwurf der einfachen Körper­verletzung

Die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB entsteht häufig aus spontanen Konfliktsituationen, etwa im nachbarschaftlichen oder familiären Umfeld. Ich prüfe die konkreten Umstände des Vorfalls und die Glaubwürdigkeit der beteiligten Aussagen. Häufig lässt sich eine Einstellung des Verfahrens erreichen, etwa gegen Auflagen oder im Wege eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Ich bespreche mit Ihnen offen die realistischen Optionen. Ziel ist eine für Sie angemessene Lösung.

Die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB setzt besondere Umstände voraus, etwa die Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs oder ein gemeinschaftliches Handeln. Ich prüfe genau, ob diese qualifizierenden Merkmale tatsächlich erfüllt sind. Oft lässt sich die rechtliche Einordnung zugunsten einer einfachen Körperverletzung verschieben. Ich analysiere dazu Zeugenaussagen und etwaige medizinische Gutachten. Mein Ziel ist eine präzise, auf den Einzelfall zugeschnittene Verteidigung.

Bei einer schweren Körperverletzung nach § 226 StGB drohen aufgrund der erheblichen Tatfolgen empfindliche Strafen. Ich prüfe die Kausalität zwischen Handlung und eingetretener Verletzung genau. Auch die Frage, ob die schwere Folge vom Vorsatz umfasst war oder als Erfolgsqualifikation zu werten ist, kläre ich sorgfältig. Ich ziehe bei Bedarf medizinische Sachverständige zur Bewertung hinzu. Ziel ist eine Verteidigung, die jedes Detail des Falls berücksichtigt.

Viele Körperverletzungsvorwürfe entstehen in Situationen, in denen die betroffene Person sich selbst verteidigt hat. Ich prüfe genau, ob die Voraussetzungen der Notwehr oder des Notwehrexzesses vorliegen. Dabei rekonstruiere ich den Geschehensablauf anhand von Zeugenaussagen und etwaigen Spuren. Eine erfolgreiche Notwehrprüfung kann zu einem Freispruch führen. Ich bespreche diese Möglichkeit offen und realistisch mit Ihnen.

Neben dem Strafverfahren macht die geschädigte Person häufig zivilrechtliche Ansprüche, etwa Schmerzensgeld, im sogenannten Adhäsionsverfahren geltend. Ich prüfe, ob und in welcher Höhe solche Ansprüche berechtigt sind. Dabei vertrete ich konsequent Ihre Interessen auch in diesem zivilrechtlichen Teil des Verfahrens. Ich bespreche mit Ihnen mögliche Vergleichsoptionen. So behalten Sie auch die finanziellen Folgen des Verfahrens im Blick.

Sie wissen nicht, welcher Abschnitt auf Ihren Fall passt? Fragen Sie einfach.

Kontakt

Schildern Sie mir Ihren Fall

Kurze Nachricht genügt. Ich melde mich am selben Werktag zurück — vertraulich und ohne Umwege über Dritte.

kanzlei@ra-urbanzyk.de

·

Kellerstraße 4 / 1. OG, 48653 Coesfeld

·

Antwort am selben Werktag

·

streng vertraulich

Ablauf der Zusammenarbeit

Unser Beratungsprozess

1

Erst­beratung

Wir besprechen Ihre aktuelle Situation, den Verfahrensstand und die nächsten sinnvollen Schritte – persönlich, telefonisch oder per Video.

2

Akteneinsicht und Strategie

Nach Akteneinsicht entwickle ich eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie und bespreche die Erfolgsaussichten offen mit Ihnen.

3

Umsetzung

Ich vertrete Sie konsequent gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht – von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung, bei Bedarf auch in der Revision.

Schritt eins dauert zehn Minuten am Telefon.

Ihr Verteidiger

Heiko Urbanzyk

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht

Meine Kanzlei mit Sitz in Coesfeld verteidigt seit 2015 ausschließlich in Strafsachen, darunter regelmäßig Vorwürfe der Körperverletzung. Ich übernehme jedes Mandat persönlich, von der ersten Anzeige bis zum Abschluss des Verfahrens. Körperverletzungsvorwürfe reichen von einfachen Konflikten bis zu schweren Gewaltdelikten – ich kenne die gesamte Bandbreite aus der Praxis. Ich nehme bewusst nur eine begrenzte Zahl an Mandaten pro Jahr an, um jedem Fall gerecht zu werden. Notwehr- und Notstandssituationen prüfe ich besonders sorgfältig, da sie über einen Freispruch entscheiden können. Auch zivilrechtliche Nebenfolgen, etwa Schmerzensgeldforderungen, behalte ich im Blick. Mandanten vertrete ich bundesweit, auch über Telefon- und Videokommunikation. Jede Anfrage behandle ich diskret. Kostenfragen bespreche ich transparent im Erstgespräch. Mein Ziel ist eine Verteidigung, die den konkreten Geschehensablauf ernst nimmt.

Bei Körperverletzungsvorwürfen entscheidet oft die genaue Rekonstruktion des Geschehens über den Ausgang des Verfahrens. Eine erfahrene Verteidigung prüft dabei gezielt, ob Notwehr oder mildernde Umstände vorliegen. Zudem profitieren Sie von einer Vertretung, die straf- und zivilrechtliche Fragen gemeinsam behandelt.

Zulassung

Rechtsanwalt seit 2015

Fachanwaltschaften

Strafrecht · Verkehrsrecht

Tätigkeitsgebiet

Coesfeld · Münsterland · bundesweit

Erreichbarkeit

Antwort am selben Werktag

Warum lokale Erfahrung zählt

Gerichte bewerten Aussagen unterschiedlich

Wie eine Kammer mit Glaubhaftigkeitsfragen, Aussage-gegen-Aussage-Fällen und der Strafzumessung umgeht, unterscheidet sich von Gericht zu Gericht.

Ich weiß, wann ein aussagepsychologisches Gutachten weiterführt und welche Anträge vor welchem Haus tragen. Vor diesen Gerichten verhandle ich regelmäßig.

AG Coesfeld

Kanzleisitz · laufende Termine · Haftsachen am selben Tag

1,2 km

AG und LG Münster

Regelmäßig vertreten, auch in Schwurgerichtssachen

38 km

OLG Hamm

Rechtsmittelverfahren und Revision

78 km

Bundesweit

Bei Bedarf mit Reisetätigkeit

Anwalt für Körper­verletzung

Ihre Vorteile

Bei Körperverletzungsvorwürfen entscheidet oft die genaue Rekonstruktion des Geschehens über den Ausgang des Verfahrens. Eine erfahrene Verteidigung prüft dabei gezielt, ob Notwehr oder mildernde Umstände vorliegen. Zudem profitieren Sie von einer Vertretung, die straf- und zivilrechtliche Fragen gemeinsam behandelt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Die Antworten hier sind allgemein. Was für Ihr Verfahren gilt, hängt von der Akte ab — dafür genügt ein kurzes Telefonat.

Frage direkt stellen

Vertraulich, ohne Verpflichtung. Antwort am selben Werktag.

Was unterscheidet einfache von gefährlicher Körperverletzung?

Die gefährliche Körperverletzung setzt besondere Umstände voraus, etwa ein gefährliches Werkzeug oder ein gemeinschaftliches Handeln. Die Abgrenzung wirkt sich erheblich auf das Strafmaß aus.

Ja, wenn die Voraussetzungen der Notwehr vorliegen, entfällt die Strafbarkeit. Das prüfe ich anhand des konkreten Geschehensablaufs.

Das hängt vom Einzelfall und einem möglichen Adhäsionsverfahren ab. Ich vertrete Sie auch in diesem zivilrechtlichen Teil.

In der Regel rate ich zunächst zum Schweigen, bis die Akte eingesehen wurde.

Bei geringerer Schwere ist eine Einstellung, etwa gegen Auflagen oder im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs, möglich.

Ob ein Eintrag erfolgt, hängt von der Höhe der verhängten Strafe ab. Details bespreche ich gerne im persönlichen Gespräch.

Ja, ich vertrete Mandanten bundesweit.

Ja, jede Anfrage wird streng vertraulich behandelt.

Das hängt vom Umfang des Verfahrens ab. Ich bespreche die Kosten transparent im Erstgespräch.

Möglichst frühzeitig, idealerweise noch vor der ersten polizeilichen Vernehmung.

Sichere Zahlung Ihrer Mandatskosten