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Strafrecht · Coesfeld

Anwalt für Sexual­strafrecht

Diskrete, persönliche Verteidigung bei Vorwürfen aus dem Sexualstrafrecht — bundesweit.

Durchsuchung läuft gerade? Sagen Sie nichts zur Sache und rufen Sie an — auch außerhalb der Bürozeiten.

Heiko Urbanzyk    Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Strafrecht seit 2019

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Einzelkanzlei seit 2015

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Streng vertraulich diskrete Termine

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Antwort am selben Werktag
Anwalt für Sexual­strafrecht

Ihre Ausgangslage

Anwalt für Sexualstrafrecht gesucht, weil gegen Sie oder einen Angehörigen ermittelt wird? Haben Sie das Gefühl, dass ein einziger Vorwurf gerade Ihr gesamtes Leben durcheinanderbringt? Diese Sorge ist nachvollziehbar – Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht wiegen gesellschaftlich besonders schwer und ziehen häufig weitreichende Folgen nach sich, noch bevor überhaupt ein Urteil gesprochen wurde. Genau deshalb ist eine frühzeitige, erfahrene Verteidigung entscheidend: Je früher ich in ein Verfahren eingebunden werde, desto mehr Gestaltungsspielraum bleibt bei der Aktenlage und bei Vernehmungsstrategien. Als Einzelanwalt aus Coesfeld übernehme ich Ihre Verteidigung persönlich und behandle jede Anfrage mit der gebotenen Diskretion. Dabei bringe ich technisches Verständnis des Ermittlungsverfahrens mit Kenntnissen der Aussagepsychologie zusammen – beides ist in diesen Verfahren von zentraler Bedeutung. Mandanten unterstütze ich bundesweit, telefonisch, per Video oder persönlich vor Ort.

„Bevor Sie irgendetwas sagen: rufen Sie an. Alles, was jetzt zu Protokoll geht, begleitet Sie durch das ganze Verfahren.“

RA Heiko Urbanzyk

Meine Kanzlei sitzt in Coesfeld, tätig bin ich vor den Gerichten im Münsterland und bundesweit. Nach einer Durchsuchung oder Vorladung erreichen Sie mich am selben Werktag.

Die Vorwürfe im Einzelnen

Was in Ihrem Verfahren zu tun ist

Ver­teidigung bei Vorwurf sexueller Nötigung oder Ver­gewaltigung

Vorwürfe der sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung gehören zu den schwerwiegendsten im Sexualstrafrecht und werden von Ermittlungsbehörden mit besonderem Nachdruck verfolgt. Häufig steht Aussage gegen Aussage, wodurch die sorgfältige Prüfung der Beweislage entscheidend wird. Ich analysiere die Ermittlungsakte im Detail, prüfe Widersprüche in Aussagen und bewerte, ob aussagepsychologische Gutachten notwendig oder anfechtbar sind. Parallel bespreche ich mit Ihnen realistisch die möglichen Verfahrensausgänge, ohne falsche Erwartungen zu wecken. Mein Ziel ist es, Ihre Rechte in jeder Phase – von der ersten Vernehmung bis zur Hauptverhandlung – konsequent zu wahren.

Der Tatbestand des sexuellen Übergriffs nach § 177 StGB wurde in den letzten Jahren erheblich erweitert, wodurch auch vermeintlich kleinere Handlungen strafrechtlich relevant werden können. Deshalb ist eine genaue rechtliche Einordnung des Sachverhalts wichtig, bevor voreilige Schlüsse gezogen werden. Ich prüfe, ob der Tatbestand tatsächlich erfüllt ist und ob mildernde Umstände oder eine Verfahrenseinstellung infrage kommen. Dabei behalte ich stets im Blick, welche Folgen ein Verfahren für Ihr berufliches und privates Umfeld haben kann. Gemeinsam entwickeln wir eine Verteidigungsstrategie, die zu Ihrer konkreten Situation passt.

Diese Vorwürfe führen häufig zu einer Hausdurchsuchung und zur Beschlagnahme elektronischer Geräte, noch bevor der Beschuldigte überhaupt vernommen wurde. In diesen Verfahren ist die technische Auswertung der Datenträger von zentraler Bedeutung, ebenso die Frage, wie Dateien tatsächlich auf ein Gerät gelangt sind. Ich begleite Sie ab der ersten Kontaktaufnahme nach einer Durchsuchung und sorge dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Dazu gehört auch die kritische Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses selbst. Diskretion hat in diesen Verfahren für mich höchste Priorität.

Vorwürfe der sexuellen Belästigung entstehen häufig im beruflichen Umfeld und können neben dem Strafverfahren auch arbeitsrechtliche Folgen nach sich ziehen. Ich prüfe die konkreten Umstände und bewerte, ob eine Einstellung des Verfahrens, etwa gegen Auflagen, realistisch erscheint. Wichtig ist mir eine besonnene, sachliche Verteidigungsstrategie, die weder verharmlost noch überreagiert. Sie erhalten von mir eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten. Auf dieser Grundlage entscheiden wir gemeinsam über das weitere Vorgehen.

Das Ermittlungsverfahren entscheidet oft maßgeblich über den weiteren Verlauf, weshalb eine frühzeitige anwaltliche Begleitung so wichtig ist. Ich beantrage zeitnah Akteneinsicht, um die Beweislage genau einschätzen zu können. Auf dieser Basis bespreche ich mit Ihnen, ob und wie Sie sich zur Sache äußern sollten. Auch die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft übernehme ich für Sie. So behalten Sie von Anfang an die Kontrolle über Ihre Verteidigung.

Sie wissen nicht, welcher Abschnitt auf Ihren Fall passt? Fragen Sie einfach.

Kontakt

Schildern Sie mir Ihren Fall

Kurze Nachricht genügt. Ich melde mich am selben Werktag zurück — vertraulich und ohne Umwege über Dritte.

kanzlei@ra-urbanzyk.de

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Kellerstraße 4 / 1. OG, 48653 Coesfeld

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Antwort am selben Werktag

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streng vertraulich

Ablauf der Zusammenarbeit

Unser Beratungsprozess

1

Erst­beratung

Wir besprechen Ihre aktuelle Situation, den Verfahrensstand und die nächsten sinnvollen Schritte – persönlich, telefonisch oder per Video.

2

Akteneinsicht und Strategie

Nach Akteneinsicht entwickle ich eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie und bespreche die Erfolgsaussichten offen mit Ihnen.

3

Umsetzung

Ich vertrete Sie konsequent gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht – von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung, bei Bedarf auch in der Revision.

Schritt eins dauert zehn Minuten am Telefon.

Ihr Verteidiger

Heiko Urbanzyk

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht

Meine Kanzlei mit Sitz in Coesfeld hat sich seit 2015 auf Strafverteidigung spezialisiert, mit dem Sexualstrafrecht als einem meiner zentralen Schwerpunkte. Ich übernehme jedes Mandat persönlich, ohne Beteiligung wechselnder Kollegen. Diese Kontinuität ist gerade in Sexualstrafverfahren wichtig, weil Vertrauen die Grundlage jeder Verteidigung ist. Ich nehme bewusst nur eine begrenzte Zahl an Mandaten pro Jahr an, um jedem Fall die notwendige Zeit zu widmen. Neben der rechtlichen Prüfung berücksichtige ich auch die aussagepsychologische Dimension, die in diesen Verfahren häufig entscheidend ist. Da Sexualstrafverfahren oft mit erheblichem gesellschaftlichem Druck einhergehen, lege ich besonderen Wert auf einen diskreten Umgang mit Anfragen und Unterlagen. Mandanten erreichen mich bundesweit, unabhängig vom Gerichtsstand des Verfahrens. Kommunikation erfolgt telefonisch, per Videokonferenz oder persönlich vor Ort in Coesfeld. Ich informiere Sie fortlaufend über den Verfahrensstand, damit Sie nicht im Unklaren bleiben. Mein Anspruch ist es, Ihnen in einer belastenden Situation einen klaren, verlässlichen Ansprechpartner zu bieten.

Eine auf Strafverteidigung spezialisierte Vertretung kennt die Besonderheiten des Sexualstrafrechts genau – von den Feinheiten der Tatbestände bis zum Umgang mit aussagepsychologischen Gutachten. Das verschafft Ihnen einen Vorteil gegenüber einer allgemein ausgerichteten Rechtsberatung. Zudem profitieren Sie von einer Verteidigung, die von der ersten Vernehmung bis zur Hauptverhandlung in einer Hand bleibt.

Zulassung

Rechtsanwalt seit 2015

Fachanwaltschaften

Strafrecht · Verkehrsrecht

Tätigkeitsgebiet

Coesfeld · Münsterland · bundesweit

Erreichbarkeit

Antwort am selben Werktag

Warum lokale Erfahrung zählt

Gerichte bewerten Aussagen unterschiedlich

Wie eine Kammer mit Glaubhaftigkeitsfragen, Aussage-gegen-Aussage-Fällen und der Strafzumessung umgeht, unterscheidet sich von Gericht zu Gericht.

Ich weiß, wann ein aussagepsychologisches Gutachten weiterführt und welche Anträge vor welchem Haus tragen. Vor diesen Gerichten verhandle ich regelmäßig.

AG Coesfeld

Kanzleisitz · laufende Termine · Haftsachen am selben Tag

1,2 km

AG und LG Münster

Regelmäßig vertreten, auch in Schwurgerichtssachen

38 km

OLG Hamm

Rechtsmittelverfahren und Revision

78 km

Bundesweit

Bei Bedarf mit Reisetätigkeit

Anwalt für Sexual­strafrecht

Ihre Vorteile

Eine auf Strafverteidigung spezialisierte Vertretung kennt die Besonderheiten des Sexualstrafrechts genau – von den Feinheiten der Tatbestände bis zum Umgang mit aussagepsychologischen Gutachten. Das verschafft Ihnen einen Vorteil gegenüber einer allgemein ausgerichteten Rechtsberatung. Zudem profitieren Sie von einer Verteidigung, die von der ersten Vernehmung bis zur Hauptverhandlung in einer Hand bleibt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Die Antworten hier sind allgemein. Was für Ihr Verfahren gilt, hängt von der Akte ab — dafür genügt ein kurzes Telefonat.

Frage direkt stellen

Vertraulich, ohne Verpflichtung. Antwort am selben Werktag.

Was gilt als sexueller Übergriff nach § 177 StGB?

Der Tatbestand erfasst sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person, wobei die genaue Einordnung stark vom Einzelfall abhängt. Eine anwaltliche Prüfung der konkreten Umstände ist deshalb unerlässlich.

In der Regel rate ich, zunächst zu schweigen und Akteneinsicht abzuwarten, bevor eine Aussage gemacht wird. Eine vorschnelle Äußerung lässt sich später kaum korrigieren.

Bei bestimmten Vorwürfen, etwa im Zusammenhang mit digitalen Inhalten, ist eine Durchsuchung häufig. Ich prüfe in solchen Fällen auch die Rechtmäßigkeit des zugrundeliegenden Beschlusses.

Je nach Beweislage und Schwere des Vorwurfs ist eine Einstellung möglich, etwa gegen Auflagen. Das lässt sich erst nach Akteneinsicht seriös beurteilen.

Die Dauer variiert stark je nach Komplexität und Instanz und kann von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren reichen.

Ja, jede Anfrage wird streng vertraulich behandelt, unabhängig vom Ausgang des Gesprächs.

Bei einem Freispruch erfolgt grundsätzlich kein Eintrag ins Führungszeugnis. Details bespreche ich gerne im persönlichen Gespräch.

Ja, ich vertrete Mandanten bundesweit und begleite Sie auch zu Gerichtsterminen außerhalb von Nordrhein-Westfalen.

Das hängt vom Umfang des Verfahrens ab. Die voraussichtlichen Kosten bespreche ich transparent im Erstgespräch.

Möglichst sofort nach Kenntnis von dem Verfahren, idealerweise noch vor der ersten Vernehmung.

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