Durchsuchung, Festnahme oder Vorladung? Schreiben Sie mir sofort – auch abends und am Wochenende. WhatsApp öffnen
Strafrecht · Coesfeld
Durchsuchung läuft gerade? Sagen Sie nichts zur Sache und rufen Sie an — auch außerhalb der Bürozeiten.
Heiko Urbanzyk Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht seit 2019
·
Einzelkanzlei seit 2015
·
·
Anwalt für Jugendstrafrecht gesucht, weil Ihr Kind oder ein Angehöriger mit einem Strafverfahren konfrontiert ist? Fragen Sie sich, wie stark sich das Jugendstrafrecht vom Erwachsenenstrafrecht eigentlich unterscheidet? Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende folgen besonderen Regeln nach dem Jugendgerichtsgesetz, die stärker auf Erziehung als auf Bestrafung ausgerichtet sind. Gerade deshalb ist es wichtig, frühzeitig einen Verteidiger einzuschalten, der diese Besonderheiten kennt und Eltern verständlich einbindet. Als Einzelanwalt aus Coesfeld führe ich solche Verfahren mit der nötigen Sensibilität und erkläre jeden Schritt nachvollziehbar. Meine Verteidigung erfolgt persönlich, diskret und auf Wunsch bundesweit.
„Bevor Sie irgendetwas sagen: rufen Sie an. Alles, was jetzt zu Protokoll geht, begleitet Sie durch das ganze Verfahren.“
RA Heiko Urbanzyk
Meine Kanzlei sitzt in Coesfeld, tätig bin ich vor den Gerichten im Münsterland und bundesweit. Nach einer Durchsuchung oder Vorladung erreichen Sie mich am selben Werktag.
Vorwürfe, die ich übernehme
Ihr Vorwurf steht nicht dabei? Schildern Sie die Situation — ich sage Ihnen, ob ich das Mandat übernehmen kann.
Die Vorwürfe im Einzelnen
Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren unterliegen im Strafverfahren besonderen Schutzvorschriften, etwa bei der Vernehmung. Ich achte darauf, dass diese Schutzvorschriften eingehalten werden und die Rechte des Jugendlichen gewahrt bleiben. Dabei erkläre ich sowohl dem Jugendlichen als auch den Eltern verständlich, was im Verfahren passiert. Ich prüfe, ob erzieherische Maßnahmen anstelle einer förmlichen Verurteilung infrage kommen. Ziel ist eine Lösung, die die weitere Entwicklung des Jugendlichen möglichst wenig belastet.
Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren prüft das Gericht im Einzelfall, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Ich arbeite heraus, welche Umstände für eine Anwendung des Jugendstrafrechts sprechen, etwa der Entwicklungsstand. Dazu gehört eine sorgfältige Darstellung der Lebensumstände und bisherigen Entwicklung. Ich bespreche mit dem Mandanten offen die realistischen Optionen. So lässt sich häufig eine mildere, erzieherisch ausgerichtete Reaktion erreichen.
Das Jugendstrafrecht sieht zahlreiche Möglichkeiten der Diversion vor, etwa eine Einstellung gegen Weisungen oder soziale Trainingskurse. Ich prüfe, ob eine solche Lösung im konkreten Fall infrage kommt. Dabei stimme ich mich, soweit sinnvoll, mit der Jugendgerichtshilfe ab. Ich bespreche die Vor- und Nachteile einer Diversion offen mit dem Jugendlichen und den Eltern. Ziel ist es, ein förmliches Strafverfahren möglichst zu vermeiden.
Neben klassischen Strafen kennt das Jugendstrafrecht Erziehungsmaßregeln und den Jugendarrest als eigenständige Reaktionsformen. Ich prüfe, ob die Voraussetzungen für solche Maßnahmen tatsächlich vorliegen und ob sie verhältnismäßig sind. Dabei berücksichtige ich die persönliche und familiäre Situation des Jugendlichen. Ich vertrete die Interessen des Jugendlichen auch gegenüber der Jugendgerichtshilfe. Ziel ist eine Reaktion, die tatsächlich erzieherisch wirkt, statt unnötig zu belasten.
Eltern stehen einem Strafverfahren gegen ihr Kind häufig ratlos gegenüber und wissen nicht, welche Rolle ihnen zukommt. Ich erkläre verständlich, wie das Verfahren abläuft und welche Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen. Dabei beziehe ich Eltern transparent in wichtige Entscheidungen ein, soweit dies dem Jugendlichen dient. Ich stehe auch für Rückfragen außerhalb der eigentlichen Verfahrenstermine zur Verfügung. So erleben Eltern das Verfahren als nachvollziehbar statt als unüberschaubar.
Sie wissen nicht, welcher Abschnitt auf Ihren Fall passt? Fragen Sie einfach.
Kontakt
Kurze Nachricht genügt. Ich melde mich am selben Werktag zurück — vertraulich und ohne Umwege über Dritte.
kanzlei@ra-urbanzyk.de
·
Kellerstraße 4 / 1. OG, 48653 Coesfeld
·
Antwort am selben Werktag
·
streng vertraulich
Ablauf der Zusammenarbeit
Wir besprechen Ihre aktuelle Situation, den Verfahrensstand und die nächsten sinnvollen Schritte – persönlich, telefonisch oder per Video.
Nach Akteneinsicht entwickle ich eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie und bespreche die Erfolgsaussichten offen mit Ihnen.
Ich vertrete Sie konsequent gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht – von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung, bei Bedarf auch in der Revision.
Schritt eins dauert zehn Minuten am Telefon.
Ihr Verteidiger
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht
Meine Kanzlei mit Sitz in Coesfeld verteidigt seit 2015 in Strafsachen, darunter auch Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz. Ich übernehme jedes Mandat persönlich und begleite Jugendliche wie Erziehungsberechtigte durch das gesamte Verfahren. Das Jugendstrafrecht verfolgt einen anderen Ansatz als das Erwachsenenstrafrecht, was besondere Erfahrung erfordert. Ich nehme bewusst nur eine begrenzte Zahl an Mandaten pro Jahr an, um jedem Fall gerecht zu werden. Diversion, Erziehungsmaßregeln und Jugendarrest gehören zu den Instrumenten, die ich im Einzelfall sorgfältig prüfe. Eltern beziehe ich transparent und verständlich in den Verfahrensablauf ein. Mandanten vertrete ich bundesweit, auch über Telefon- und Videokommunikation. Jede Anfrage behandle ich diskret und einfühlsam. Kostenfragen bespreche ich offen im Erstgespräch. Mein Ziel ist eine Verteidigung, die die weitere Entwicklung des Jugendlichen im Blick behält.
Das Jugendstrafrecht bietet deutlich mehr Gestaltungsspielraum als das Erwachsenenstrafrecht, etwa durch Diversion oder Erziehungsmaßregeln. Eine mit diesen Instrumenten vertraute Verteidigung kann diesen Spielraum gezielt nutzen. Zudem profitieren Familien von einer einfühlsamen, verständlichen Begleitung durch das gesamte Verfahren.
Zulassung
Rechtsanwalt seit 2015
Fachanwaltschaften
Strafrecht · Verkehrsrecht
Tätigkeitsgebiet
Coesfeld · Münsterland · bundesweit
Erreichbarkeit
Antwort am selben Werktag
Warum lokale Erfahrung zählt
Wie eine Kammer mit Glaubhaftigkeitsfragen, Aussage-gegen-Aussage-Fällen und der Strafzumessung umgeht, unterscheidet sich von Gericht zu Gericht.
Ich weiß, wann ein aussagepsychologisches Gutachten weiterführt und welche Anträge vor welchem Haus tragen. Vor diesen Gerichten verhandle ich regelmäßig.
Kanzleisitz · laufende Termine · Haftsachen am selben Tag
1,2 km
Regelmäßig vertreten, auch in Schwurgerichtssachen
38 km
Rechtsmittelverfahren und Revision
78 km
Bei Bedarf mit Reisetätigkeit
Das Jugendstrafrecht bietet deutlich mehr Gestaltungsspielraum als das Erwachsenenstrafrecht, etwa durch Diversion oder Erziehungsmaßregeln. Eine mit diesen Instrumenten vertraute Verteidigung kann diesen Spielraum gezielt nutzen. Zudem profitieren Familien von einer einfühlsamen, verständlichen Begleitung durch das gesamte Verfahren.
Häufige Fragen
Die Antworten hier sind allgemein. Was für Ihr Verfahren gilt, hängt von der Akte ab — dafür genügt ein kurzes Telefonat.
Grundsätzlich für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren, bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren im Einzelfall. Die genaue Anwendung prüft das Gericht individuell.
Diversion bezeichnet Möglichkeiten, ein Verfahren ohne förmliche Verurteilung zu beenden, etwa durch Weisungen oder Kurse. Ich prüfe, ob dies im konkreten Fall infrage kommt.
In vielen Verfahrensschritten ist die Anwesenheit der Erziehungsberechtigten vorgesehen oder sinnvoll. Ich bespreche das im Einzelfall.
Das hängt von Art und Höhe der Reaktion ab. Details bespreche ich gerne im persönlichen Gespräch.
Jugendarrest ist eine kurzzeitige freiheitsentziehende Maßnahme mit erzieherischem Charakter, keine klassische Haftstrafe.
In der Regel rate ich zunächst zum Schweigen, bis die Akte eingesehen und die Situation eingeschätzt wurde.
Ja, ich vertrete Mandanten bundesweit.
Ja, jede Anfrage wird streng vertraulich behandelt.
Das hängt vom Umfang des Verfahrens ab. Die Kosten bespreche ich transparent im Erstgespräch.
Möglichst frühzeitig, idealerweise vor der ersten polizeilichen Vernehmung.
Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to