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Strafrecht · Coesfeld

Anwalt für Jugend­strafrecht

Einfühlsame Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden — bundesweit.

Durchsuchung läuft gerade? Sagen Sie nichts zur Sache und rufen Sie an — auch außerhalb der Bürozeiten.

Heiko Urbanzyk    Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Strafrecht seit 2019

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Einzelkanzlei seit 2015

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Streng vertraulich diskrete Termine

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Antwort am selben Werktag
Anwalt für Jugend­strafrecht

Ihre Ausgangslage

Anwalt für Jugendstrafrecht gesucht, weil Ihr Kind oder ein Angehöriger mit einem Strafverfahren konfrontiert ist? Fragen Sie sich, wie stark sich das Jugendstrafrecht vom Erwachsenenstrafrecht eigentlich unterscheidet? Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende folgen besonderen Regeln nach dem Jugendgerichtsgesetz, die stärker auf Erziehung als auf Bestrafung ausgerichtet sind. Gerade deshalb ist es wichtig, frühzeitig einen Verteidiger einzuschalten, der diese Besonderheiten kennt und Eltern verständlich einbindet. Als Einzelanwalt aus Coesfeld führe ich solche Verfahren mit der nötigen Sensibilität und erkläre jeden Schritt nachvollziehbar. Meine Verteidigung erfolgt persönlich, diskret und auf Wunsch bundesweit.

„Bevor Sie irgendetwas sagen: rufen Sie an. Alles, was jetzt zu Protokoll geht, begleitet Sie durch das ganze Verfahren.“

RA Heiko Urbanzyk

Meine Kanzlei sitzt in Coesfeld, tätig bin ich vor den Gerichten im Münsterland und bundesweit. Nach einer Durchsuchung oder Vorladung erreichen Sie mich am selben Werktag.

Die Vorwürfe im Einzelnen

Was in Ihrem Verfahren zu tun ist

Ver­teidigung von Jugendlichen im Ermittlungs- und Haupt­verfahren

Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren unterliegen im Strafverfahren besonderen Schutzvorschriften, etwa bei der Vernehmung. Ich achte darauf, dass diese Schutzvorschriften eingehalten werden und die Rechte des Jugendlichen gewahrt bleiben. Dabei erkläre ich sowohl dem Jugendlichen als auch den Eltern verständlich, was im Verfahren passiert. Ich prüfe, ob erzieherische Maßnahmen anstelle einer förmlichen Verurteilung infrage kommen. Ziel ist eine Lösung, die die weitere Entwicklung des Jugendlichen möglichst wenig belastet.

Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren prüft das Gericht im Einzelfall, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Ich arbeite heraus, welche Umstände für eine Anwendung des Jugendstrafrechts sprechen, etwa der Entwicklungsstand. Dazu gehört eine sorgfältige Darstellung der Lebensumstände und bisherigen Entwicklung. Ich bespreche mit dem Mandanten offen die realistischen Optionen. So lässt sich häufig eine mildere, erzieherisch ausgerichtete Reaktion erreichen.

Das Jugendstrafrecht sieht zahlreiche Möglichkeiten der Diversion vor, etwa eine Einstellung gegen Weisungen oder soziale Trainingskurse. Ich prüfe, ob eine solche Lösung im konkreten Fall infrage kommt. Dabei stimme ich mich, soweit sinnvoll, mit der Jugendgerichtshilfe ab. Ich bespreche die Vor- und Nachteile einer Diversion offen mit dem Jugendlichen und den Eltern. Ziel ist es, ein förmliches Strafverfahren möglichst zu vermeiden.

Neben klassischen Strafen kennt das Jugendstrafrecht Erziehungsmaßregeln und den Jugendarrest als eigenständige Reaktionsformen. Ich prüfe, ob die Voraussetzungen für solche Maßnahmen tatsächlich vorliegen und ob sie verhältnismäßig sind. Dabei berücksichtige ich die persönliche und familiäre Situation des Jugendlichen. Ich vertrete die Interessen des Jugendlichen auch gegenüber der Jugendgerichtshilfe. Ziel ist eine Reaktion, die tatsächlich erzieherisch wirkt, statt unnötig zu belasten.

Eltern stehen einem Strafverfahren gegen ihr Kind häufig ratlos gegenüber und wissen nicht, welche Rolle ihnen zukommt. Ich erkläre verständlich, wie das Verfahren abläuft und welche Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen. Dabei beziehe ich Eltern transparent in wichtige Entscheidungen ein, soweit dies dem Jugendlichen dient. Ich stehe auch für Rückfragen außerhalb der eigentlichen Verfahrenstermine zur Verfügung. So erleben Eltern das Verfahren als nachvollziehbar statt als unüberschaubar.

Sie wissen nicht, welcher Abschnitt auf Ihren Fall passt? Fragen Sie einfach.

Kontakt

Schildern Sie mir Ihren Fall

Kurze Nachricht genügt. Ich melde mich am selben Werktag zurück — vertraulich und ohne Umwege über Dritte.

kanzlei@ra-urbanzyk.de

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Kellerstraße 4 / 1. OG, 48653 Coesfeld

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Antwort am selben Werktag

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streng vertraulich

Ablauf der Zusammenarbeit

Unser Beratungsprozess

1

Erst­beratung

Wir besprechen Ihre aktuelle Situation, den Verfahrensstand und die nächsten sinnvollen Schritte – persönlich, telefonisch oder per Video.

2

Akteneinsicht und Strategie

Nach Akteneinsicht entwickle ich eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie und bespreche die Erfolgsaussichten offen mit Ihnen.

3

Umsetzung

Ich vertrete Sie konsequent gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht – von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung, bei Bedarf auch in der Revision.

Schritt eins dauert zehn Minuten am Telefon.

Ihr Verteidiger

Heiko Urbanzyk

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht

Meine Kanzlei mit Sitz in Coesfeld verteidigt seit 2015 in Strafsachen, darunter auch Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz. Ich übernehme jedes Mandat persönlich und begleite Jugendliche wie Erziehungsberechtigte durch das gesamte Verfahren. Das Jugendstrafrecht verfolgt einen anderen Ansatz als das Erwachsenenstrafrecht, was besondere Erfahrung erfordert. Ich nehme bewusst nur eine begrenzte Zahl an Mandaten pro Jahr an, um jedem Fall gerecht zu werden. Diversion, Erziehungsmaßregeln und Jugendarrest gehören zu den Instrumenten, die ich im Einzelfall sorgfältig prüfe. Eltern beziehe ich transparent und verständlich in den Verfahrensablauf ein. Mandanten vertrete ich bundesweit, auch über Telefon- und Videokommunikation. Jede Anfrage behandle ich diskret und einfühlsam. Kostenfragen bespreche ich offen im Erstgespräch. Mein Ziel ist eine Verteidigung, die die weitere Entwicklung des Jugendlichen im Blick behält.

Das Jugendstrafrecht bietet deutlich mehr Gestaltungsspielraum als das Erwachsenenstrafrecht, etwa durch Diversion oder Erziehungsmaßregeln. Eine mit diesen Instrumenten vertraute Verteidigung kann diesen Spielraum gezielt nutzen. Zudem profitieren Familien von einer einfühlsamen, verständlichen Begleitung durch das gesamte Verfahren.

Zulassung

Rechtsanwalt seit 2015

Fachanwaltschaften

Strafrecht · Verkehrsrecht

Tätigkeitsgebiet

Coesfeld · Münsterland · bundesweit

Erreichbarkeit

Antwort am selben Werktag

Warum lokale Erfahrung zählt

Gerichte bewerten Aussagen unterschiedlich

Wie eine Kammer mit Glaubhaftigkeitsfragen, Aussage-gegen-Aussage-Fällen und der Strafzumessung umgeht, unterscheidet sich von Gericht zu Gericht.

Ich weiß, wann ein aussagepsychologisches Gutachten weiterführt und welche Anträge vor welchem Haus tragen. Vor diesen Gerichten verhandle ich regelmäßig.

AG Coesfeld

Kanzleisitz · laufende Termine · Haftsachen am selben Tag

1,2 km

AG und LG Münster

Regelmäßig vertreten, auch in Schwurgerichtssachen

38 km

OLG Hamm

Rechtsmittelverfahren und Revision

78 km

Bundesweit

Bei Bedarf mit Reisetätigkeit

Anwalt für Jugend­strafrecht

Ihre Vorteile

Das Jugendstrafrecht bietet deutlich mehr Gestaltungsspielraum als das Erwachsenenstrafrecht, etwa durch Diversion oder Erziehungsmaßregeln. Eine mit diesen Instrumenten vertraute Verteidigung kann diesen Spielraum gezielt nutzen. Zudem profitieren Familien von einer einfühlsamen, verständlichen Begleitung durch das gesamte Verfahren.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Die Antworten hier sind allgemein. Was für Ihr Verfahren gilt, hängt von der Akte ab — dafür genügt ein kurzes Telefonat.

Frage direkt stellen

Vertraulich, ohne Verpflichtung. Antwort am selben Werktag.

Ab welchem Alter gilt das Jugendstrafrecht?

Grundsätzlich für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren, bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren im Einzelfall. Die genaue Anwendung prüft das Gericht individuell.

Diversion bezeichnet Möglichkeiten, ein Verfahren ohne förmliche Verurteilung zu beenden, etwa durch Weisungen oder Kurse. Ich prüfe, ob dies im konkreten Fall infrage kommt.

In vielen Verfahrensschritten ist die Anwesenheit der Erziehungsberechtigten vorgesehen oder sinnvoll. Ich bespreche das im Einzelfall.

Das hängt von Art und Höhe der Reaktion ab. Details bespreche ich gerne im persönlichen Gespräch.

Jugendarrest ist eine kurzzeitige freiheitsentziehende Maßnahme mit erzieherischem Charakter, keine klassische Haftstrafe.

In der Regel rate ich zunächst zum Schweigen, bis die Akte eingesehen und die Situation eingeschätzt wurde.

Ja, ich vertrete Mandanten bundesweit.

Ja, jede Anfrage wird streng vertraulich behandelt.

Das hängt vom Umfang des Verfahrens ab. Die Kosten bespreche ich transparent im Erstgespräch.

Möglichst frühzeitig, idealerweise vor der ersten polizeilichen Vernehmung.

Sichere Zahlung Ihrer Mandatskosten