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Strafrecht · Coesfeld

Anwalt für Straf­recht

Durchsuchung läuft gerade? Sagen Sie nichts zur Sache und rufen Sie an — auch außerhalb der Bürozeiten.

Heiko Urbanzyk    Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Strafrecht seit 2019

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Einzelkanzlei seit 2015

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Streng vertraulich diskrete Termine

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Antwort am selben Werktag
Anwalt für Straf­recht

Ihre Ausgangslage

Anwalt für Strafrecht gesucht, weil Sie unabhängig vom genauen Vorwurf zunächst einen verlässlichen Ansprechpartner brauchen? Fühlt sich die Situation gerade unübersichtlich an, weil Sie nicht wissen, welche Fachrichtung eigentlich zuständig ist? Das Strafrecht deckt ein breites Spektrum ab – von Ordnungswidrigkeiten bis zu schwerwiegenden Vorwürfen wie Kapital- oder Betäubungsmitteldelikten. Als Einzelanwalt aus Coesfeld verteidige ich seit 2015 ausschließlich in Strafsachen und decke dabei die gesamte Bandbreite des allgemeinen Strafrechts ab. Unabhängig davon, in welcher Phase sich Ihr Verfahren gerade befindet — von der ersten Vorladung bis zur Revision — übernehme ich Ihre Verteidigung persönlich. Meine Vertretung erfolgt diskret und auf Wunsch bundesweit.

„Bevor Sie irgendetwas sagen: rufen Sie an. Alles, was jetzt zu Protokoll geht, begleitet Sie durch das ganze Verfahren.“

RA Heiko Urbanzyk

Meine Kanzlei sitzt in Coesfeld, tätig bin ich vor den Gerichten im Münsterland und bundesweit. Nach einer Durchsuchung oder Vorladung erreichen Sie mich am selben Werktag.

Die Vorwürfe im Einzelnen

Was in Ihrem Verfahren zu tun ist

Ver­teidigung im Ermittlungs­verfahren

Das Ermittlungsverfahren ist häufig die entscheidende erste Phase eines Strafverfahrens, in der die Weichen für den weiteren Verlauf gestellt werden. Ich beantrage frühzeitig Akteneinsicht, um die Beweislage genau einschätzen zu können, bevor Sie sich zur Sache äußern. Dabei berate ich Sie, ob und wie eine Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft sinnvoll ist. Auch die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft übernehme ich für Sie. So behalten Sie von Anfang an die Kontrolle über Ihre Verteidigung.

Kommt es zur Anklage, vertrete ich Sie konsequent in der Hauptverhandlung vor dem zuständigen Gericht. Ich bereite Beweisanträge sorgfältig vor und hinterfrage die Aussagen von Zeugen und Sachverständigen kritisch. Bei Bedarf lege ich auch gegen ein erstinstanzliches Urteil Berufung ein und vertrete Sie in der zweiten Instanz. Dabei bespreche ich mit Ihnen offen die Erfolgsaussichten jedes Verfahrensschritts. Mein Ziel ist eine konsequente Interessenvertretung in jeder Instanz.

Vorwürfe wie Betrug, Untreue oder Urkundenfälschung erfordern häufig die genaue Analyse komplexer wirtschaftlicher Sachverhalte. Ich prüfe, ob die subjektiven und objektiven Tatbestandsmerkmale tatsächlich erfüllt sind. Dabei ziehe ich bei Bedarf Unterlagen und Gutachten heran, um den Sachverhalt vollständig zu erfassen. Ich bespreche mit Ihnen realistisch, welche Verteidigungsansätze bestehen. Ziel ist eine Verteidigung, die auch wirtschaftlich komplexe Fälle durchdringt.

Vorwürfe aus dem Bereich der Gewaltdelikte reichen von einfacher Körperverletzung bis zu schwerwiegenderen Tatvorwürfen. Ich prüfe die konkreten Umstände des Vorfalls, einschließlich möglicher Notwehrsituationen. Zeugenaussagen und etwaige Spuren analysiere ich sorgfältig, um Widersprüche herauszuarbeiten. Ich bespreche mit Ihnen offen die realistischen Erfolgsaussichten. Ziel ist stets eine dem Einzelfall angemessene Lösung.

Nach einem erstinstanzlichen Urteil kann unter bestimmten Voraussetzungen Revision eingelegt werden, um Rechtsfehler überprüfen zu lassen. Ich prüfe das Urteil sorgfältig auf materielle und verfahrensrechtliche Fehler. Dabei erstelle ich die erforderliche Revisionsbegründung fristgerecht und sorgfältig. Ich bespreche mit Ihnen realistisch die Erfolgsaussichten einer Revision. So setze ich Ihre Rechte auch nach einem ungünstigen Urteil konsequent fort.

Sie wissen nicht, welcher Abschnitt auf Ihren Fall passt? Fragen Sie einfach.

Kontakt

Schildern Sie mir Ihren Fall

Kurze Nachricht genügt. Ich melde mich am selben Werktag zurück — vertraulich und ohne Umwege über Dritte.

kanzlei@ra-urbanzyk.de

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Kellerstraße 4 / 1. OG, 48653 Coesfeld

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Antwort am selben Werktag

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streng vertraulich

Ablauf der Zusammenarbeit

Unser Beratungsprozess

1

Erst­beratung

Wir besprechen Ihre aktuelle Situation, den Verfahrensstand und die nächsten sinnvollen Schritte – persönlich, telefonisch oder per Video.

2

Akteneinsicht und Strategie

Nach Akteneinsicht entwickle ich eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie und bespreche die Erfolgsaussichten offen mit Ihnen.

3

Umsetzung

Ich vertrete Sie konsequent gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht – von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung, bei Bedarf auch in der Revision.

Schritt eins dauert zehn Minuten am Telefon.

Ihr Verteidiger

Heiko Urbanzyk

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht

Meine Kanzlei mit Sitz in Coesfeld verteidigt seit 2015 ausschließlich in Strafsachen und deckt dabei das gesamte Spektrum des allgemeinen Strafrechts ab. Ich übernehme jedes Mandat persönlich, unabhängig davon, ob es sich um einen einfachen oder komplexen Sachverhalt handelt. Neben meinen Schwerpunkten, etwa dem Sexualstrafrecht, verteidige ich regelmäßig auch in weiteren Bereichen wie Betäubungsmittel-, Verkehrs- und allgemeinem Strafrecht. Ich nehme bewusst nur eine begrenzte Zahl an Mandaten pro Jahr an, um jedem Fall die notwendige Zeit zu widmen. Diese Bandbreite an Erfahrung hilft mir, auch ungewöhnliche oder komplexe Verfahren richtig einzuordnen. Ich behandle jede Anfrage diskret, unabhängig davon, ob daraus ein Mandat entsteht. Mandanten vertrete ich bundesweit, auch über Telefon- und Videokommunikation. Kostenfragen bespreche ich transparent, bevor ein Mandat beginnt. Sie erhalten von mir regelmäßige Rückmeldungen zum Verfahrensstand. Mein Ziel ist es, Ihnen unabhängig vom konkreten Vorwurf ein verlässlicher Ansprechpartner zu sein.

Eine auf Strafverteidigung spezialisierte Kanzlei kennt die Besonderheiten unterschiedlichster Deliktsbereiche und kann dadurch schneller einschätzen, welche Verteidigungsansätze infrage kommen. Das verschafft Ihnen einen Vorteil gegenüber einer allgemein ausgerichteten Rechtsberatung. Zudem profitieren Sie von einer Verteidigung, die von der ersten Vernehmung bis zur Revision in einer Hand bleibt.

Zulassung

Rechtsanwalt seit 2015

Fachanwaltschaften

Strafrecht · Verkehrsrecht

Tätigkeitsgebiet

Coesfeld · Münsterland · bundesweit

Erreichbarkeit

Antwort am selben Werktag

Warum lokale Erfahrung zählt

Gerichte bewerten Aussagen unterschiedlich

Wie eine Kammer mit Glaubhaftigkeitsfragen, Aussage-gegen-Aussage-Fällen und der Strafzumessung umgeht, unterscheidet sich von Gericht zu Gericht.

Ich weiß, wann ein aussagepsychologisches Gutachten weiterführt und welche Anträge vor welchem Haus tragen. Vor diesen Gerichten verhandle ich regelmäßig.

AG Coesfeld

Kanzleisitz · laufende Termine · Haftsachen am selben Tag

1,2 km

AG und LG Münster

Regelmäßig vertreten, auch in Schwurgerichtssachen

38 km

OLG Hamm

Rechtsmittelverfahren und Revision

78 km

Bundesweit

Bei Bedarf mit Reisetätigkeit

Anwalt für Straf­recht

Ihre Vorteile

Eine auf Strafverteidigung spezialisierte Kanzlei kennt die Besonderheiten unterschiedlichster Deliktsbereiche und kann dadurch schneller einschätzen, welche Verteidigungsansätze infrage kommen. Das verschafft Ihnen einen Vorteil gegenüber einer allgemein ausgerichteten Rechtsberatung. Zudem profitieren Sie von einer Verteidigung, die von der ersten Vernehmung bis zur Revision in einer Hand bleibt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Die Antworten hier sind allgemein. Was für Ihr Verfahren gilt, hängt von der Akte ab — dafür genügt ein kurzes Telefonat.

Frage direkt stellen

Vertraulich, ohne Verpflichtung. Antwort am selben Werktag.

Was zählt alles zum Strafrecht?

Das Strafrecht umfasst sämtliche Regelungen, die festlegen, welches Verhalten strafbar ist und wie es geahndet wird – von Ordnungswidrigkeiten bis zu schweren Straftaten. Die genaue Einordnung eines Vorwurfs hängt vom Einzelfall ab.

Das ergibt sich meist aus dem Vorladungsschreiben oder dem Durchsuchungsbeschluss. Im Zweifel kläre ich das für Sie durch Akteneinsicht.

In der Regel rate ich zunächst zum Schweigen, bis Akteneinsicht genommen wurde. Eine vorschnelle Äußerung lässt sich später kaum korrigieren.

Das hängt vom Umfang und der Schwere des Verfahrens ab. Ich bespreche die Kosten transparent im Erstgespräch.

Ja, als Einzelanwalt mit breiter Erfahrung im allgemeinen Strafrecht prüfe ich jeden Fall individuell, auch außerhalb meiner Schwerpunkte.

Wir besprechen Ihre aktuelle Situation, den Verfahrensstand und die nächsten sinnvollen Schritte – persönlich, telefonisch oder per Video.

Ja, ich vertrete Mandanten bundesweit.

Ja, jede Anfrage wird streng vertraulich behandelt.

Möglichst frühzeitig, idealerweise noch vor der ersten Vernehmung.

Ja, ein Verteidigerwechsel ist grundsätzlich in jeder Verfahrensphase möglich. Ich prüfe gerne, an welchem Punkt sich das Verfahren aktuell befindet.

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