Strafrecht · Coesfeld
Anwalt für Strafrecht
- Persönliche Verteidigung durch mich selbst
- Seit 2015 ausschließlich in Strafsachen tätig
- Bundesweite Vertretung möglich
Durchsuchung läuft gerade? Sagen Sie nichts zur Sache und rufen Sie an — auch außerhalb der Bürozeiten.
Heiko Urbanzyk Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht seit 2019
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Einzelkanzlei seit 2015
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Ihre Ausgangslage
Anwalt für Strafrecht gesucht, weil Sie unabhängig vom genauen Vorwurf zunächst einen verlässlichen Ansprechpartner brauchen? Fühlt sich die Situation gerade unübersichtlich an, weil Sie nicht wissen, welche Fachrichtung eigentlich zuständig ist? Das Strafrecht deckt ein breites Spektrum ab – von Ordnungswidrigkeiten bis zu schwerwiegenden Vorwürfen wie Kapital- oder Betäubungsmitteldelikten. Als Einzelanwalt aus Coesfeld verteidige ich seit 2015 ausschließlich in Strafsachen und decke dabei die gesamte Bandbreite des allgemeinen Strafrechts ab. Unabhängig davon, in welcher Phase sich Ihr Verfahren gerade befindet — von der ersten Vorladung bis zur Revision — übernehme ich Ihre Verteidigung persönlich. Meine Vertretung erfolgt diskret und auf Wunsch bundesweit.
„Bevor Sie irgendetwas sagen: rufen Sie an. Alles, was jetzt zu Protokoll geht, begleitet Sie durch das ganze Verfahren.“
RA Heiko Urbanzyk
Meine Kanzlei sitzt in Coesfeld, tätig bin ich vor den Gerichten im Münsterland und bundesweit. Nach einer Durchsuchung oder Vorladung erreichen Sie mich am selben Werktag.
Vorwürfe, die ich übernehme
Ich verteidige Sie in folgenden Bereichen:
Ihr Vorwurf steht nicht dabei? Schildern Sie die Situation — ich sage Ihnen, ob ich das Mandat übernehmen kann.
Die Vorwürfe im Einzelnen
Was in Ihrem Verfahren zu tun ist
Verteidigung im Ermittlungsverfahren
Das Ermittlungsverfahren ist häufig die entscheidende erste Phase eines Strafverfahrens, in der die Weichen für den weiteren Verlauf gestellt werden. Ich beantrage frühzeitig Akteneinsicht, um die Beweislage genau einschätzen zu können, bevor Sie sich zur Sache äußern. Dabei berate ich Sie, ob und wie eine Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft sinnvoll ist. Auch die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft übernehme ich für Sie. So behalten Sie von Anfang an die Kontrolle über Ihre Verteidigung.
Verteidigung vor Gericht (Haupt- und Berufungsverfahren)
Kommt es zur Anklage, vertrete ich Sie konsequent in der Hauptverhandlung vor dem zuständigen Gericht. Ich bereite Beweisanträge sorgfältig vor und hinterfrage die Aussagen von Zeugen und Sachverständigen kritisch. Bei Bedarf lege ich auch gegen ein erstinstanzliches Urteil Berufung ein und vertrete Sie in der zweiten Instanz. Dabei bespreche ich mit Ihnen offen die Erfolgsaussichten jedes Verfahrensschritts. Mein Ziel ist eine konsequente Interessenvertretung in jeder Instanz.
Verteidigung bei Vermögens- und Betrugsdelikten
Vorwürfe wie Betrug, Untreue oder Urkundenfälschung erfordern häufig die genaue Analyse komplexer wirtschaftlicher Sachverhalte. Ich prüfe, ob die subjektiven und objektiven Tatbestandsmerkmale tatsächlich erfüllt sind. Dabei ziehe ich bei Bedarf Unterlagen und Gutachten heran, um den Sachverhalt vollständig zu erfassen. Ich bespreche mit Ihnen realistisch, welche Verteidigungsansätze bestehen. Ziel ist eine Verteidigung, die auch wirtschaftlich komplexe Fälle durchdringt.
Verteidigung bei Gewaltdelikten
Vorwürfe aus dem Bereich der Gewaltdelikte reichen von einfacher Körperverletzung bis zu schwerwiegenderen Tatvorwürfen. Ich prüfe die konkreten Umstände des Vorfalls, einschließlich möglicher Notwehrsituationen. Zeugenaussagen und etwaige Spuren analysiere ich sorgfältig, um Widersprüche herauszuarbeiten. Ich bespreche mit Ihnen offen die realistischen Erfolgsaussichten. Ziel ist stets eine dem Einzelfall angemessene Lösung.
Revisionsverteidigung
Nach einem erstinstanzlichen Urteil kann unter bestimmten Voraussetzungen Revision eingelegt werden, um Rechtsfehler überprüfen zu lassen. Ich prüfe das Urteil sorgfältig auf materielle und verfahrensrechtliche Fehler. Dabei erstelle ich die erforderliche Revisionsbegründung fristgerecht und sorgfältig. Ich bespreche mit Ihnen realistisch die Erfolgsaussichten einer Revision. So setze ich Ihre Rechte auch nach einem ungünstigen Urteil konsequent fort.
Sie wissen nicht, welcher Abschnitt auf Ihren Fall passt? Fragen Sie einfach.
Kontakt
Schildern Sie mir Ihren Fall
Kurze Nachricht genügt. Ich melde mich am selben Werktag zurück — vertraulich und ohne Umwege über Dritte.
kanzlei@ra-urbanzyk.de
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Kellerstraße 4 / 1. OG, 48653 Coesfeld
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Antwort am selben Werktag
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streng vertraulich
Ablauf der Zusammenarbeit
Unser Beratungsprozess
Erstberatung
Wir besprechen Ihre aktuelle Situation, den Verfahrensstand und die nächsten sinnvollen Schritte – persönlich, telefonisch oder per Video.
Akteneinsicht und Strategie
Nach Akteneinsicht entwickle ich eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie und bespreche die Erfolgsaussichten offen mit Ihnen.
Umsetzung
Ich vertrete Sie konsequent gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht – von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung, bei Bedarf auch in der Revision.
Schritt eins dauert zehn Minuten am Telefon.
Ihr Verteidiger
Heiko Urbanzyk
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht
Meine Kanzlei mit Sitz in Coesfeld verteidigt seit 2015 ausschließlich in Strafsachen und deckt dabei das gesamte Spektrum des allgemeinen Strafrechts ab. Ich übernehme jedes Mandat persönlich, unabhängig davon, ob es sich um einen einfachen oder komplexen Sachverhalt handelt. Neben meinen Schwerpunkten, etwa dem Sexualstrafrecht, verteidige ich regelmäßig auch in weiteren Bereichen wie Betäubungsmittel-, Verkehrs- und allgemeinem Strafrecht. Ich nehme bewusst nur eine begrenzte Zahl an Mandaten pro Jahr an, um jedem Fall die notwendige Zeit zu widmen. Diese Bandbreite an Erfahrung hilft mir, auch ungewöhnliche oder komplexe Verfahren richtig einzuordnen. Ich behandle jede Anfrage diskret, unabhängig davon, ob daraus ein Mandat entsteht. Mandanten vertrete ich bundesweit, auch über Telefon- und Videokommunikation. Kostenfragen bespreche ich transparent, bevor ein Mandat beginnt. Sie erhalten von mir regelmäßige Rückmeldungen zum Verfahrensstand. Mein Ziel ist es, Ihnen unabhängig vom konkreten Vorwurf ein verlässlicher Ansprechpartner zu sein.
Eine auf Strafverteidigung spezialisierte Kanzlei kennt die Besonderheiten unterschiedlichster Deliktsbereiche und kann dadurch schneller einschätzen, welche Verteidigungsansätze infrage kommen. Das verschafft Ihnen einen Vorteil gegenüber einer allgemein ausgerichteten Rechtsberatung. Zudem profitieren Sie von einer Verteidigung, die von der ersten Vernehmung bis zur Revision in einer Hand bleibt.
Zulassung
Rechtsanwalt seit 2015
Fachanwaltschaften
Strafrecht · Verkehrsrecht
Tätigkeitsgebiet
Coesfeld · Münsterland · bundesweit
Erreichbarkeit
Antwort am selben Werktag
Warum lokale Erfahrung zählt
Gerichte bewerten Aussagen unterschiedlich
Wie eine Kammer mit Glaubhaftigkeitsfragen, Aussage-gegen-Aussage-Fällen und der Strafzumessung umgeht, unterscheidet sich von Gericht zu Gericht.
Ich weiß, wann ein aussagepsychologisches Gutachten weiterführt und welche Anträge vor welchem Haus tragen. Vor diesen Gerichten verhandle ich regelmäßig.
AG Coesfeld
Kanzleisitz · laufende Termine · Haftsachen am selben Tag
1,2 km
AG und LG Münster
Regelmäßig vertreten, auch in Schwurgerichtssachen
38 km
OLG Hamm
Rechtsmittelverfahren und Revision
78 km
Bundesweit
Bei Bedarf mit Reisetätigkeit
Ihre Vorteile
Eine auf Strafverteidigung spezialisierte Kanzlei kennt die Besonderheiten unterschiedlichster Deliktsbereiche und kann dadurch schneller einschätzen, welche Verteidigungsansätze infrage kommen. Das verschafft Ihnen einen Vorteil gegenüber einer allgemein ausgerichteten Rechtsberatung. Zudem profitieren Sie von einer Verteidigung, die von der ersten Vernehmung bis zur Revision in einer Hand bleibt.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Die Antworten hier sind allgemein. Was für Ihr Verfahren gilt, hängt von der Akte ab — dafür genügt ein kurzes Telefonat.
Was zählt alles zum Strafrecht?
Das Strafrecht umfasst sämtliche Regelungen, die festlegen, welches Verhalten strafbar ist und wie es geahndet wird – von Ordnungswidrigkeiten bis zu schweren Straftaten. Die genaue Einordnung eines Vorwurfs hängt vom Einzelfall ab.
Wie finde ich heraus, welcher Straftatbestand mir vorgeworfen wird?
Das ergibt sich meist aus dem Vorladungsschreiben oder dem Durchsuchungsbeschluss. Im Zweifel kläre ich das für Sie durch Akteneinsicht.
Sollte ich mich zu dem Vorwurf äußern?
In der Regel rate ich zunächst zum Schweigen, bis Akteneinsicht genommen wurde. Eine vorschnelle Äußerung lässt sich später kaum korrigieren.
Was kostet eine Strafverteidigung?
Das hängt vom Umfang und der Schwere des Verfahrens ab. Ich bespreche die Kosten transparent im Erstgespräch.
Übernehmen Sie auch ungewöhnliche oder seltene Deliktsbereiche?
Ja, als Einzelanwalt mit breiter Erfahrung im allgemeinen Strafrecht prüfe ich jeden Fall individuell, auch außerhalb meiner Schwerpunkte.
Wie läuft die erste Beratung ab?
Wir besprechen Ihre aktuelle Situation, den Verfahrensstand und die nächsten sinnvollen Schritte – persönlich, telefonisch oder per Video.
Übernehmen Sie auch Verfahren außerhalb von Coesfeld?
Ja, ich vertrete Mandanten bundesweit.
Bleibt meine Anfrage vertraulich?
Ja, jede Anfrage wird streng vertraulich behandelt.
Wie schnell sollte ich einen Anwalt einschalten?
Möglichst frühzeitig, idealerweise noch vor der ersten Vernehmung.
Kann ich auch bei einem laufenden Verfahren noch den Anwalt wechseln?
Ja, ein Verteidigerwechsel ist grundsätzlich in jeder Verfahrensphase möglich. Ich prüfe gerne, an welchem Punkt sich das Verfahren aktuell befindet.