Durchsuchung, Festnahme oder Vorladung? Schreiben Sie mir sofort – auch abends und am Wochenende. WhatsApp öffnen

Strafrecht · Coesfeld

Untersuchungs­haft-Anwalt

Sofortige Erstberatung bei angekündigter oder erfolgter Durchsuchung — bundesweit.

Durchsuchung läuft gerade? Sagen Sie nichts zur Sache und rufen Sie an — auch außerhalb der Bürozeiten.

Heiko Urbanzyk    Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Strafrecht seit 2019

·

Einzelkanzlei seit 2015

·

Streng vertraulich diskrete Termine

·

Antwort am selben Werktag
Untersuchungs­haft-Anwalt

Ihre Ausgangslage

Untersuchungshaft-Anwalt gesucht, weil ein Angehöriger oder Mandant gerade in U-Haft sitzt? Zählt in Ihrer Situation jede Stunde, weil ein Haftbefehl droht oder bereits vollzogen wird? Die Untersuchungshaft greift massiv in die persönliche Freiheit ein, noch bevor überhaupt ein Urteil gesprochen wurde. Umso wichtiger ist eine schnelle Prüfung, ob die Haftvoraussetzungen – etwa Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr – tatsächlich vorliegen. Als Einzelanwalt aus Coesfeld reagiere ich in solchen dringenden Fällen möglichst zügig und prüfe umgehend die Möglichkeit einer Haftprüfung oder Haftbeschwerde. Meine Verteidigung erfolgt persönlich, diskret und bundesweit, auch in Justizvollzugsanstalten außerhalb von Nordrhein-Westfalen.

„Bevor Sie irgendetwas sagen: rufen Sie an. Alles, was jetzt zu Protokoll geht, begleitet Sie durch das ganze Verfahren.“

RA Heiko Urbanzyk

Meine Kanzlei sitzt in Coesfeld, tätig bin ich vor den Gerichten im Münsterland und bundesweit. Nach einer Durchsuchung oder Vorladung erreichen Sie mich am selben Werktag.

Die Vorwürfe im Einzelnen

Was in Ihrem Verfahren zu tun ist

Sofortige Ver­teidigung nach Fest­nahme und Vor­führung beim Haft­richter

Nach einer Festnahme muss eine Person spätestens am folgenden Tag einem Haftrichter vorgeführt werden. Ich bemühe mich, in dieser frühen Phase möglichst schnell eingeschaltet zu werden, um Sie auf die Vorführung vorzubereiten. Dabei prüfe ich bereits vorab, welche Haftgründe überhaupt geltend gemacht werden könnten. Ich stelle bei Bedarf einen Antrag auf Außervollzugsetzung des Haftbefehls. Ziel ist es, unnötige Untersuchungshaft möglichst zu vermeiden.

Wurde ein Haftbefehl bereits erlassen, prüfe ich, ob eine Haftprüfung oder Haftbeschwerde erfolgversprechend ist. Dazu analysiere ich die Ermittlungsakte auf tatsächliche Anhaltspunkte für Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Häufig lässt sich argumentieren, dass mildere Mittel, etwa Meldeauflagen, ausreichend wären. Ich bereite die entsprechenden Anträge sorgfältig vor. So wird die Haftfrage regelmäßig gerichtlich überprüft.

Auch wenn ein Haftbefehl formal besteht, kann er unter bestimmten Voraussetzungen außer Vollzug gesetzt werden, etwa gegen Auflagen. Ich prüfe, welche Auflagen – etwa Meldepflichten oder Kautionen – im konkreten Fall realistisch in Betracht kommen. Dazu bereite ich einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Gericht vor. Ich stimme mich dabei eng mit Ihnen und, soweit sinnvoll, mit Angehörigen ab. Ziel ist eine Haftverschonung, die eine Rückkehr in den Alltag ermöglicht.

Während der Untersuchungshaft ist der persönliche Kontakt zum Verteidiger für den Mandanten von großer Bedeutung. Ich besuche Mandanten in der Justizvollzugsanstalt, um den Verfahrensstand zu besprechen und Fragen zu klären. Dabei informiere ich auch über den Fortgang der Ermittlungen, soweit dies zulässig ist. Anwaltsbesuche unterliegen besonderem Schutz und sind vertraulich. So bleibt der Mandant auch während der Haft eng eingebunden.

In Haftsachen gilt regelmäßig das Beschleunigungsgebot, wonach das Verfahren zügig gefördert werden muss. Ich beantrage umgehend Akteneinsicht, um die Beweislage schnellstmöglich bewerten zu können. Auf dieser Grundlage entwickle ich zeitnah eine Verteidigungsstrategie. Verzögerungen im Verfahren können sich zugunsten des Mandanten auswirken, was ich im Blick behalte. Ziel ist es, die Haftzeit so kurz wie möglich zu halten.

Sie wissen nicht, welcher Abschnitt auf Ihren Fall passt? Fragen Sie einfach.

Kontakt

Schildern Sie mir Ihren Fall

Kurze Nachricht genügt. Ich melde mich am selben Werktag zurück — vertraulich und ohne Umwege über Dritte.

kanzlei@ra-urbanzyk.de

·

Kellerstraße 4 / 1. OG, 48653 Coesfeld

·

Antwort am selben Werktag

·

streng vertraulich

Ablauf der Zusammenarbeit

Unser Beratungsprozess

1

Erst­beratung

Wir besprechen Ihre aktuelle Situation, den Verfahrensstand und die nächsten sinnvollen Schritte – persönlich, telefonisch oder per Video.

2

Akteneinsicht und Strategie

Nach Akteneinsicht entwickle ich eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie und bespreche die Erfolgsaussichten offen mit Ihnen.

3

Umsetzung

Ich vertrete Sie konsequent gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht – von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung, bei Bedarf auch in der Revision.

Schritt eins dauert zehn Minuten am Telefon.

Ihr Verteidiger

Heiko Urbanzyk

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht

Meine Kanzlei mit Sitz in Coesfeld verteidigt seit 2015 in Strafsachen, darunter regelmäßig Haftsachen. Ich übernehme jedes Mandat persönlich, oft bereits in den ersten Stunden nach einer Festnahme. Gerade bei Untersuchungshaft zählt eine schnelle Reaktion, etwa bei der Vorführung beim Haftrichter. Ich nehme bewusst nur eine begrenzte Zahl an Mandaten pro Jahr an, um in dringenden Fällen tatsächlich verfügbar zu sein. Haftprüfung und Haftbeschwerde gehören zu den zentralen Instrumenten, die ich bei Bedarf zeitnah einsetze. Auch Anträge auf Außervollzugsetzung des Haftbefehls bereite ich sorgfältig vor. Mandanten besuche ich, soweit organisatorisch möglich, in der zuständigen Justizvollzugsanstalt. Jede Anfrage behandle ich diskret. Kostenfragen bespreche ich transparent, sobald die Verfahrenslage geklärt ist. Mein Ziel ist es, die Zeit in Untersuchungshaft so kurz wie möglich zu halten.

Bei Haftsachen entscheidet häufig die Geschwindigkeit der Verteidigung über die Dauer der Untersuchungshaft. Eine erfahrene Verteidigung kennt die Abläufe bei Haftprüfung und Haftbeschwerde genau. Zudem profitieren Mandanten von einer persönlichen Betreuung, auch durch Besuche in der Justizvollzugsanstalt.

Zulassung

Rechtsanwalt seit 2015

Fachanwaltschaften

Strafrecht · Verkehrsrecht

Tätigkeitsgebiet

Coesfeld · Münsterland · bundesweit

Erreichbarkeit

Antwort am selben Werktag

Warum lokale Erfahrung zählt

Gerichte bewerten Aussagen unterschiedlich

Wie eine Kammer mit Glaubhaftigkeitsfragen, Aussage-gegen-Aussage-Fällen und der Strafzumessung umgeht, unterscheidet sich von Gericht zu Gericht.

Ich weiß, wann ein aussagepsychologisches Gutachten weiterführt und welche Anträge vor welchem Haus tragen. Vor diesen Gerichten verhandle ich regelmäßig.

AG Coesfeld

Kanzleisitz · laufende Termine · Haftsachen am selben Tag

1,2 km

AG und LG Münster

Regelmäßig vertreten, auch in Schwurgerichtssachen

38 km

OLG Hamm

Rechtsmittelverfahren und Revision

78 km

Bundesweit

Bei Bedarf mit Reisetätigkeit

Untersuchungs­haft-Anwalt

Ihre Vorteile

Bei Haftsachen entscheidet häufig die Geschwindigkeit der Verteidigung über die Dauer der Untersuchungshaft. Eine erfahrene Verteidigung kennt die Abläufe bei Haftprüfung und Haftbeschwerde genau. Zudem profitieren Mandanten von einer persönlichen Betreuung, auch durch Besuche in der Justizvollzugsanstalt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Die Antworten hier sind allgemein. Was für Ihr Verfahren gilt, hängt von der Akte ab — dafür genügt ein kurzes Telefonat.

Frage direkt stellen

Vertraulich, ohne Verpflichtung. Antwort am selben Werktag.

Wie lange darf jemand in Untersuchungshaft bleiben?

Grundsätzlich gilt das Beschleunigungsgebot, wonach die Haftdauer auf das notwendige Maß beschränkt bleiben muss. Nach sechs Monaten erfolgt in der Regel eine besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht.

Beide dienen der gerichtlichen Überprüfung des Haftbefehls, unterscheiden sich jedoch im Verfahren. Ich wähle je nach Situation das passende Mittel.

Ja, das ist möglich, etwa gegen Meldeauflagen oder eine Kaution. Ich prüfe, welche Auflagen im konkreten Fall realistisch sind.

Ja, der Besuch durch den Verteidiger ist grundsätzlich möglich und unterliegt besonderem Schutz.

Nein, der Verteidigerkontakt ist grundsätzlich vertraulich geschützt.

Häufig werden Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr angeführt. Ich prüfe, ob diese im konkreten Fall tatsächlich vorliegen.

Ja, ich vertrete Mandanten bundesweit, auch in auswärtigen Justizvollzugsanstalten.

Ja, jede Anfrage wird streng vertraulich behandelt.

Das hängt vom Umfang des Verfahrens ab. Die Kosten bespreche ich transparent im Erstgespräch.

Möglichst sofort nach der Festnahme, da in Haftsachen häufig sehr kurze Fristen gelten.

Sichere Zahlung Ihrer Mandatskosten