Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht
Formulare & Vollmachten für Ihr Mandat
Bereiten Sie Ihr Anliegen bequem von zu Hause aus vor – hier finden Sie alle wichtigen Vollmachten und Anträge zum direkten Download.
Ablauf
So gehen Sie vor
Formular auswählen
Wählen Sie aus der Übersicht das für Ihre Situation passende Dokument aus.
In Ruhe ausfüllen
Füllen Sie das Formular vollständig aus. Bei Unklarheiten helfe ich Ihnen gerne weiter.
Übermitteln oder mitbringen
Senden Sie mir das ausgefüllte Dokument zu oder bringen Sie es zu unserem Beratungstermin mit.
Vollmachten – Straf- und Bußgeldverfahren
01
Strafprozessvollmacht
Mit dieser Vollmacht beauftragen Sie mich als Ihren Verteidiger in Ihrer Strafsache – für alle Instanzen, auch bei Ihrer Abwesenheit im Termin.
02
Bußgeldvollmacht
Mit dieser Vollmacht beauftragen Sie mich, Sie in Ihrem Bußgeldverfahren umfassend zu vertreten – gerichtlich, außergerichtlich und auch bei Ihrer Abwesenheit im Termin.
Vollmachten – Verkehrsrecht, Verwaltungs- und Zivilrecht
01
Verkehrsunfallvollmacht
Mit dieser Vollmacht beauftragen Sie mich, Sie nach Ihrem Verkehrsunfall gegenüber Versicherungen, Behörden und dem Unfallgegner umfassend zu vertreten.
02
Verwaltungsrechtliche Vollmacht
Mit dieser Vollmacht beauftragen Sie mich, Sie im Verwaltungsverfahren und im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegenüber Behörden und Gerichten zu vertreten.
03
Zivilprozessvollmacht
Mit dieser Vollmacht beauftragen Sie mich, Sie in Ihrem Rechtsstreit vor Gericht umfassend zu vertreten – von der Klage bis zur Vollstreckung.
Kostenhilfe
01
Beratungshilfeformular
Mit diesem amtlichen Formular beantragen Sie Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht, wenn Sie sich anwaltliche Beratung finanziell nicht leisten können.
02
Prozesskostenhilfeformular
Mit dieser Erklärung legen Sie dem Gericht Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dar, um Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
Weitere wichtige Dokumente
01
Mandatsbedingungen
Diese Mandatsbedingungen regeln die wesentlichen Eckpunkte unserer Zusammenarbeit, etwa zur Haftung, zu Rechtsmitteln und zum Umgang mit Ihren Daten.
02
Schweigepflichtentbindung für Ärzte
Mit dieser Erklärung legen Sie dem Gericht Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dar, um Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
Häufige Fragen
Wissenswertes zu Ihren Formularen
Die Antworten hier sind allgemein. Was für Ihr Verfahren gilt, hängt von der Akte ab — dafür genügt ein kurzes Telefonat.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe?
Eine feste Bearbeitungsdauer nennen die Formulare nicht – sie hängt vom jeweiligen Amtsgericht und der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. Sicher ist aber: Fehlen Belege, fordert das Gericht diese nach, was den Vorgang verzögert. Ein vollständig ausgefülltes Formular mit allen Belegen in Kopie beschleunigt die Bearbeitung daher spürbar.
Bis wann muss der Antrag auf Beratungshilfe beim Gericht eingehen, wenn ich mich direkt an Sie wende?
Wenn Sie sich direkt an eine Beratungsperson wenden, muss der Antrag binnen 4 Wochen nach Beginn der Beratung beim zuständigen Amtsgericht eingehen. Wird diese Frist versäumt, wird der Antrag abgelehnt – unabhängig davon, ob die übrigen Voraussetzungen vorliegen.
Was kostet mich die Beratungshilfe, wenn sie bewilligt wird?
Sie zahlen an die Beratungsperson lediglich eine Gebühr von 15 Euro; darauf kann sogar verzichtet werden. Alle weiteren Kosten trägt in der Regel die Landeskasse.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung – schließt das Beratungs- oder Prozesskostenhilfe automatisch aus?
Nicht automatisch, aber es muss vorab geklärt sein. Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe kann erst bewilligt werden, wenn feststeht, dass Ihre Versicherung die Kosten nicht oder nur teilweise übernimmt – die (Teil-)Ablehnung Ihrer Versicherung müssen Sie dem Antrag beifügen.
Muss ich mein gesamtes Vermögen angeben, auch wenn es sich nur um kleinere Rücklagen handelt?
Angeben ja, berücksichtigt wird es aber oft nicht. Kleinere Barbeträge bis 2.600 Euro (zuzüglich 256 Euro je unterhaltsberechtigter Person) sowie ein angemessenes, selbst genutztes Hausgrundstück oder ein für Beruf und Ausbildung benötigtes Kfz bleiben in der Regel unberücksichtigt.
Zählen Strom- und Telefonkosten zu meinen Wohnkosten in der Berechnung?
Nein. Stromkosten (soweit sie nicht dem Heizen dienen) und Telefonkosten zählen ausdrücklich nicht zu den Wohnkosten und werden bei der Berechnung außen vor gelassen.
Was bedeutet es, dass die Rechtsverfolgung nicht "mutwillig" sein darf?
Mutwillig ist Ihr Anliegen nur dann, wenn eine Person, die die Kosten selbst tragen müsste, bei vernünftiger Abwägung von der Beratung oder Klage absehen würde. In den allermeisten Fällen steht dieser Punkt einer Bewilligung nicht entgegen.
Muss ich nach einer bewilligten Prozesskostenhilfe spätere Verbesserungen meiner finanziellen Lage melden?
Ja, und zwar 4 Jahre lang nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens. Verbessert sich Ihr laufendes Einkommen um mehr als 100 Euro brutto im Monat, müssen Sie dies dem Gericht unaufgefordert mitteilen – sonst droht die Aufhebung der Bewilligung samt Nachzahlung.
Übernimmt die Prozesskostenhilfe auch die Kosten der Gegenseite, wenn ich den Prozess verliere?
Nein, grundsätzlich nicht. Prozesskostenhilfe deckt nur Ihre eigenen Kosten. Verlieren Sie den Rechtsstreit, müssen Sie die gegnerischen Anwaltskosten in der Regel selbst erstatten – eine Ausnahme gilt bei der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht.
Muss ich persönlich im Gerichtstermin erscheinen, wenn ich Sie bevollmächtigt habe?
Bei der Straf- und Bußgeldvollmacht gilt Ihre Vollmacht ausdrücklich auch bei Ihrer Abwesenheit im Hauptverhandlungstermin – etwa bei einem Einspruch gegen einen Strafbefehl oder in der Berufungsverhandlung. Das Gericht muss mich als Verteidiger dann rechtzeitig über den Termin informieren.
Entscheiden Sie automatisch über die Einlegung von Rechtsmitteln?
Nein. Nach unseren Mandatsbedingungen bin ich zur Einlegung eines Rechtsmittels nur verpflichtet, wenn Sie mich ausdrücklich damit beauftragen und ich diesen Auftrag angenommen habe.
Gilt die Zivilprozessvollmacht auch, wenn es später nur noch um die Änderung meiner bereits bewilligten Prozesskostenhilfe geht?
Nein – dieser Fall ist ausdrücklich ausgenommen. Für ein späteres Verfahren zur Änderung oder Aufhebung einer bereits bewilligten Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe benötige ich eine gesonderte Vollmacht.
Warum muss ich meinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden, wenn Sie mich nach einem Unfall vertreten?
Nur mit Ihrer Entbindungserklärung darf mir Ihr behandelnder Arzt Berichte, Auskünfte und Gutachten zu Ihren Unfallverletzungen als Kopie zur Verfügung stellen. Ohne diese Erklärung bleibt der Arzt zum Schweigen verpflichtet, was die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung erschwert.