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Strafrecht · Coesfeld

Anwalt für Terrorismus­strafrecht

Verteidigung bei staatsgefährdenden Delikten — persönlich, diskret, bundesweit.

Durchsuchung läuft gerade? Sagen Sie nichts zur Sache und rufen Sie an — auch außerhalb der Bürozeiten.

Heiko Urbanzyk    Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Strafrecht seit 2019

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Einzelkanzlei seit 2015

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Streng vertraulich diskrete Termine

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Antwort am selben Werktag
Anwalt für Terrorismus­strafrecht

Ihre Ausgangslage

Terrorismusstrafrecht-Vorwürfe gegen Sie oder einen Angehörigen – wissen Sie gerade, welche Schritte jetzt sinnvoll sind? Fühlt sich die Situation angesichts der Beteiligung von Generalbundesanwaltschaft oder Verfassungsschutz besonders bedrohlich an? Verfahren im Bereich des Staatsschutzes, etwa wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB, gehören zu den komplexesten des deutschen Strafrechts. Häufig gehen solchen Verfahren umfangreiche Überwachungsmaßnahmen voraus, deren Rechtmäßigkeit genau geprüft werden muss. Als Einzelanwalt aus Coesfeld nehme ich mir die Zeit, die Ermittlungsakte im Detail zu analysieren und Ihre Verteidigung persönlich zu führen. Ich vertrete Mandanten in diesem sensiblen Bereich bundesweit und mit der gebotenen Diskretion.

„Bevor Sie irgendetwas sagen: rufen Sie an. Alles, was jetzt zu Protokoll geht, begleitet Sie durch das ganze Verfahren.“

RA Heiko Urbanzyk

Meine Kanzlei sitzt in Coesfeld, tätig bin ich vor den Gerichten im Münsterland und bundesweit. Nach einer Durchsuchung oder Vorladung erreichen Sie mich am selben Werktag.

Die Vorwürfe im Einzelnen

Was in Ihrem Verfahren zu tun ist

Ver­teidigung bei Vorwurf der Mitglied­schaft in einer terroristischen Vereinigung

Der Vorwurf nach § 129a/b StGB setzt eine tatsächliche Einbindung in eine Vereinigung mit terroristischer Zielsetzung voraus. Ich prüfe genau, welche konkreten Beweise für eine Mitgliedschaft oder Unterstützung vorliegen. Häufig stützen sich Ermittlungen auf Kommunikationsüberwachung, deren Verwertbarkeit ich kritisch hinterfrage. Ich bewerte auch, ob eine bloße Sympathie fälschlich als Mitgliedschaft gewertet wurde. Mein Ziel ist eine sorgfältige, sachliche Verteidigung in einem hochsensiblen Verfahren.

Bei Vorwürfen der Terrorismusfinanzierung stehen häufig Geldtransfers oder Spenden im Mittelpunkt der Ermittlungen. Ich prüfe, ob der erforderliche Vorsatz bezüglich der terroristischen Verwendung tatsächlich nachgewiesen werden kann. Dazu gehört die genaue Analyse von Finanzflüssen und Kommunikationsdaten. Ich arbeite bei Bedarf eng mit spezialisierten Sachverständigen zusammen. Ziel ist eine Verteidigung, die auch komplexe wirtschaftliche Sachverhalte durchdringt.

Dieser Tatbestand erfasst bereits Vorbereitungshandlungen, was die Grenzen zwischen strafbarem und straflosem Verhalten oft fließend erscheinen lässt. Ich prüfe genau, ob die Ermittlungsbehörden die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich nachweisen können. Häufig spielen dabei Chatverläufe oder Internetrecherchen eine zentrale Rolle, deren Kontext ich sorgfältig einordne. Ich bespreche mit Ihnen offen die Erfolgsaussichten einer Verteidigung. Dabei behalte ich stets die besondere öffentliche Aufmerksamkeit solcher Verfahren im Blick.

Verfahren im Staatsschutzbereich werden häufig vom Generalbundesanwalt geführt und gehen mit weitreichenden Ermittlungsmaßnahmen einher. Ich begleite Sie bei Durchsuchungen, Überwachungsmaßnahmen und Vernehmungen in diesem besonderen Verfahrenskontext. Dabei prüfe ich die Rechtmäßigkeit der eingesetzten Ermittlungsmethoden genau. Auch die Kommunikation mit den zuständigen Behörden übernehme ich für Sie. So behalten Sie auch in einem komplexen Verfahren den Überblick.

Verfahren des Staatsschutzstrafrechts werden regelmäßig vor dem zuständigen Oberlandesgericht verhandelt. Ich bereite Ihre Verteidigung strukturiert auf diesen besonderen Verfahrensrahmen vor. Dazu gehört die sorgfältige Auseinandersetzung mit umfangreichem Aktenmaterial und Sachverständigengutachten. Ich stehe Ihnen während der gesamten Hauptverhandlung persönlich zur Seite. Mein Anspruch ist eine konsequente Verteidigung auch in einem öffentlich stark beachteten Verfahren.

Sie wissen nicht, welcher Abschnitt auf Ihren Fall passt? Fragen Sie einfach.

Kontakt

Schildern Sie mir Ihren Fall

Kurze Nachricht genügt. Ich melde mich am selben Werktag zurück — vertraulich und ohne Umwege über Dritte.

kanzlei@ra-urbanzyk.de

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Kellerstraße 4 / 1. OG, 48653 Coesfeld

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Antwort am selben Werktag

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streng vertraulich

Ablauf der Zusammenarbeit

Unser Beratungsprozess

1

Erst­beratung

Wir besprechen Ihre aktuelle Situation, den Verfahrensstand und die nächsten sinnvollen Schritte – persönlich, telefonisch oder per Video.

2

Akteneinsicht und Strategie

Nach Akteneinsicht entwickle ich eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie und bespreche die Erfolgsaussichten offen mit Ihnen.

3

Umsetzung

Ich vertrete Sie konsequent gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht – von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung, bei Bedarf auch in der Revision.

Schritt eins dauert zehn Minuten am Telefon.

Ihr Verteidiger

Heiko Urbanzyk

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht

Meine Kanzlei mit Sitz in Coesfeld verteidigt seit 2015 in Strafsachen, gelegentlich auch im hochsensiblen Bereich des Staatsschutzstrafrechts. Ich übernehme Mandate in diesem Bereich persönlich und mit besonderer Sorgfalt. Verfahren wegen Terrorismusvorwürfen sind rechtlich wie tatsächlich komplex und erfordern eine gründliche Aktenanalyse. Ich nehme bewusst nur eine begrenzte Zahl an Mandaten pro Jahr an, was mir die notwendige Tiefe in der Bearbeitung erlaubt. Solche Verfahren gehen häufig mit umfangreichen Überwachungsmaßnahmen einher, deren Rechtmäßigkeit ich kritisch prüfe. Ich behandle jede Anfrage in diesem Bereich mit äußerster Diskretion, angesichts der besonderen öffentlichen Aufmerksamkeit. Mandanten vertrete ich bundesweit, auch vor auswärtigen Oberlandesgerichten. Die Kommunikation mit Ermittlungsbehörden und Gericht übernehme ich vollständig für Sie. Kostenfragen bespreche ich offen, sobald der Umfang des Verfahrens absehbar ist. Mein Ziel ist eine sachliche, konsequente Verteidigung, unabhängig vom öffentlichen Druck eines Verfahrens.

Verfahren im Staatsschutzbereich unterscheiden sich erheblich von gewöhnlichen Strafverfahren, etwa durch die Beteiligung des Generalbundesanwalts und besondere Ermittlungsbefugnisse. Eine mit diesen Besonderheiten vertraute Verteidigung kann Verfahrensfehler gezielt erkennen. Zudem profitieren Sie von einer Vertretung, die auch unter öffentlicher Aufmerksamkeit besonnen und sachlich bleibt.

Zulassung

Rechtsanwalt seit 2015

Fachanwaltschaften

Strafrecht · Verkehrsrecht

Tätigkeitsgebiet

Coesfeld · Münsterland · bundesweit

Erreichbarkeit

Antwort am selben Werktag

Warum lokale Erfahrung zählt

Gerichte bewerten Aussagen unterschiedlich

Wie eine Kammer mit Glaubhaftigkeitsfragen, Aussage-gegen-Aussage-Fällen und der Strafzumessung umgeht, unterscheidet sich von Gericht zu Gericht.

Ich weiß, wann ein aussagepsychologisches Gutachten weiterführt und welche Anträge vor welchem Haus tragen. Vor diesen Gerichten verhandle ich regelmäßig.

AG Coesfeld

Kanzleisitz · laufende Termine · Haftsachen am selben Tag

1,2 km

AG und LG Münster

Regelmäßig vertreten, auch in Schwurgerichtssachen

38 km

OLG Hamm

Rechtsmittelverfahren und Revision

78 km

Bundesweit

Bei Bedarf mit Reisetätigkeit

Anwalt für Terrorismus­strafrecht

Ihre Vorteile

Verfahren im Staatsschutzbereich unterscheiden sich erheblich von gewöhnlichen Strafverfahren, etwa durch die Beteiligung des Generalbundesanwalts und besondere Ermittlungsbefugnisse. Eine mit diesen Besonderheiten vertraute Verteidigung kann Verfahrensfehler gezielt erkennen. Zudem profitieren Sie von einer Vertretung, die auch unter öffentlicher Aufmerksamkeit besonnen und sachlich bleibt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Die Antworten hier sind allgemein. Was für Ihr Verfahren gilt, hängt von der Akte ab — dafür genügt ein kurzes Telefonat.

Frage direkt stellen

Vertraulich, ohne Verpflichtung. Antwort am selben Werktag.

Was bedeutet ein Verfahren nach § 129a StGB konkret?

Der Tatbestand erfasst die Gründung, Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Die genauen Voraussetzungen prüfe ich anhand der Ermittlungsakte.

In der Regel ist der Generalbundesanwalt zuständig, häufig unterstützt durch Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt.

Häufig kommen Überwachung der Telekommunikation, Durchsuchungen und verdeckte Ermittlungen zum Einsatz. Ich prüfe deren Rechtmäßigkeit im Einzelfall.

In der Regel rate ich zunächst zum Schweigen, bis Akteneinsicht genommen wurde.

Meist vor dem zuständigen Oberlandesgericht beziehungsweise dem Staatsschutzsenat.

Aufgrund der Komplexität können sich diese Verfahren über einen längeren Zeitraum erstrecken.

Ja, gerade in diesem sensiblen Bereich behandle ich jede Anfrage mit äußerster Diskretion.

Ja, ich vertrete Mandanten bundesweit, auch vor auswärtigen Oberlandesgerichten.

Das hängt stark vom Umfang des Verfahrens ab. Ich bespreche die Kosten transparent, sobald sich der Umfang abzeichnet.

Möglichst umgehend, da in diesen Verfahren häufig frühzeitig weitreichende Ermittlungsmaßnahmen erfolgen.

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