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Strafrecht · Coesfeld
Durchsuchung läuft gerade? Sagen Sie nichts zur Sache und rufen Sie an — auch außerhalb der Bürozeiten.
Heiko Urbanzyk Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht seit 2019
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Einzelkanzlei seit 2015
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Terrorismusstrafrecht-Vorwürfe gegen Sie oder einen Angehörigen – wissen Sie gerade, welche Schritte jetzt sinnvoll sind? Fühlt sich die Situation angesichts der Beteiligung von Generalbundesanwaltschaft oder Verfassungsschutz besonders bedrohlich an? Verfahren im Bereich des Staatsschutzes, etwa wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB, gehören zu den komplexesten des deutschen Strafrechts. Häufig gehen solchen Verfahren umfangreiche Überwachungsmaßnahmen voraus, deren Rechtmäßigkeit genau geprüft werden muss. Als Einzelanwalt aus Coesfeld nehme ich mir die Zeit, die Ermittlungsakte im Detail zu analysieren und Ihre Verteidigung persönlich zu führen. Ich vertrete Mandanten in diesem sensiblen Bereich bundesweit und mit der gebotenen Diskretion.
„Bevor Sie irgendetwas sagen: rufen Sie an. Alles, was jetzt zu Protokoll geht, begleitet Sie durch das ganze Verfahren.“
RA Heiko Urbanzyk
Meine Kanzlei sitzt in Coesfeld, tätig bin ich vor den Gerichten im Münsterland und bundesweit. Nach einer Durchsuchung oder Vorladung erreichen Sie mich am selben Werktag.
Vorwürfe, die ich übernehme
Ihr Vorwurf steht nicht dabei? Schildern Sie die Situation — ich sage Ihnen, ob ich das Mandat übernehmen kann.
Die Vorwürfe im Einzelnen
Der Vorwurf nach § 129a/b StGB setzt eine tatsächliche Einbindung in eine Vereinigung mit terroristischer Zielsetzung voraus. Ich prüfe genau, welche konkreten Beweise für eine Mitgliedschaft oder Unterstützung vorliegen. Häufig stützen sich Ermittlungen auf Kommunikationsüberwachung, deren Verwertbarkeit ich kritisch hinterfrage. Ich bewerte auch, ob eine bloße Sympathie fälschlich als Mitgliedschaft gewertet wurde. Mein Ziel ist eine sorgfältige, sachliche Verteidigung in einem hochsensiblen Verfahren.
Bei Vorwürfen der Terrorismusfinanzierung stehen häufig Geldtransfers oder Spenden im Mittelpunkt der Ermittlungen. Ich prüfe, ob der erforderliche Vorsatz bezüglich der terroristischen Verwendung tatsächlich nachgewiesen werden kann. Dazu gehört die genaue Analyse von Finanzflüssen und Kommunikationsdaten. Ich arbeite bei Bedarf eng mit spezialisierten Sachverständigen zusammen. Ziel ist eine Verteidigung, die auch komplexe wirtschaftliche Sachverhalte durchdringt.
Dieser Tatbestand erfasst bereits Vorbereitungshandlungen, was die Grenzen zwischen strafbarem und straflosem Verhalten oft fließend erscheinen lässt. Ich prüfe genau, ob die Ermittlungsbehörden die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich nachweisen können. Häufig spielen dabei Chatverläufe oder Internetrecherchen eine zentrale Rolle, deren Kontext ich sorgfältig einordne. Ich bespreche mit Ihnen offen die Erfolgsaussichten einer Verteidigung. Dabei behalte ich stets die besondere öffentliche Aufmerksamkeit solcher Verfahren im Blick.
Verfahren im Staatsschutzbereich werden häufig vom Generalbundesanwalt geführt und gehen mit weitreichenden Ermittlungsmaßnahmen einher. Ich begleite Sie bei Durchsuchungen, Überwachungsmaßnahmen und Vernehmungen in diesem besonderen Verfahrenskontext. Dabei prüfe ich die Rechtmäßigkeit der eingesetzten Ermittlungsmethoden genau. Auch die Kommunikation mit den zuständigen Behörden übernehme ich für Sie. So behalten Sie auch in einem komplexen Verfahren den Überblick.
Verfahren des Staatsschutzstrafrechts werden regelmäßig vor dem zuständigen Oberlandesgericht verhandelt. Ich bereite Ihre Verteidigung strukturiert auf diesen besonderen Verfahrensrahmen vor. Dazu gehört die sorgfältige Auseinandersetzung mit umfangreichem Aktenmaterial und Sachverständigengutachten. Ich stehe Ihnen während der gesamten Hauptverhandlung persönlich zur Seite. Mein Anspruch ist eine konsequente Verteidigung auch in einem öffentlich stark beachteten Verfahren.
Sie wissen nicht, welcher Abschnitt auf Ihren Fall passt? Fragen Sie einfach.
Kontakt
Kurze Nachricht genügt. Ich melde mich am selben Werktag zurück — vertraulich und ohne Umwege über Dritte.
kanzlei@ra-urbanzyk.de
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Kellerstraße 4 / 1. OG, 48653 Coesfeld
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Antwort am selben Werktag
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streng vertraulich
Ablauf der Zusammenarbeit
Wir besprechen Ihre aktuelle Situation, den Verfahrensstand und die nächsten sinnvollen Schritte – persönlich, telefonisch oder per Video.
Nach Akteneinsicht entwickle ich eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie und bespreche die Erfolgsaussichten offen mit Ihnen.
Ich vertrete Sie konsequent gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht – von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung, bei Bedarf auch in der Revision.
Schritt eins dauert zehn Minuten am Telefon.
Ihr Verteidiger
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht
Meine Kanzlei mit Sitz in Coesfeld verteidigt seit 2015 in Strafsachen, gelegentlich auch im hochsensiblen Bereich des Staatsschutzstrafrechts. Ich übernehme Mandate in diesem Bereich persönlich und mit besonderer Sorgfalt. Verfahren wegen Terrorismusvorwürfen sind rechtlich wie tatsächlich komplex und erfordern eine gründliche Aktenanalyse. Ich nehme bewusst nur eine begrenzte Zahl an Mandaten pro Jahr an, was mir die notwendige Tiefe in der Bearbeitung erlaubt. Solche Verfahren gehen häufig mit umfangreichen Überwachungsmaßnahmen einher, deren Rechtmäßigkeit ich kritisch prüfe. Ich behandle jede Anfrage in diesem Bereich mit äußerster Diskretion, angesichts der besonderen öffentlichen Aufmerksamkeit. Mandanten vertrete ich bundesweit, auch vor auswärtigen Oberlandesgerichten. Die Kommunikation mit Ermittlungsbehörden und Gericht übernehme ich vollständig für Sie. Kostenfragen bespreche ich offen, sobald der Umfang des Verfahrens absehbar ist. Mein Ziel ist eine sachliche, konsequente Verteidigung, unabhängig vom öffentlichen Druck eines Verfahrens.
Verfahren im Staatsschutzbereich unterscheiden sich erheblich von gewöhnlichen Strafverfahren, etwa durch die Beteiligung des Generalbundesanwalts und besondere Ermittlungsbefugnisse. Eine mit diesen Besonderheiten vertraute Verteidigung kann Verfahrensfehler gezielt erkennen. Zudem profitieren Sie von einer Vertretung, die auch unter öffentlicher Aufmerksamkeit besonnen und sachlich bleibt.
Zulassung
Rechtsanwalt seit 2015
Fachanwaltschaften
Strafrecht · Verkehrsrecht
Tätigkeitsgebiet
Coesfeld · Münsterland · bundesweit
Erreichbarkeit
Antwort am selben Werktag
Warum lokale Erfahrung zählt
Wie eine Kammer mit Glaubhaftigkeitsfragen, Aussage-gegen-Aussage-Fällen und der Strafzumessung umgeht, unterscheidet sich von Gericht zu Gericht.
Ich weiß, wann ein aussagepsychologisches Gutachten weiterführt und welche Anträge vor welchem Haus tragen. Vor diesen Gerichten verhandle ich regelmäßig.
Kanzleisitz · laufende Termine · Haftsachen am selben Tag
1,2 km
Regelmäßig vertreten, auch in Schwurgerichtssachen
38 km
Rechtsmittelverfahren und Revision
78 km
Bei Bedarf mit Reisetätigkeit
Verfahren im Staatsschutzbereich unterscheiden sich erheblich von gewöhnlichen Strafverfahren, etwa durch die Beteiligung des Generalbundesanwalts und besondere Ermittlungsbefugnisse. Eine mit diesen Besonderheiten vertraute Verteidigung kann Verfahrensfehler gezielt erkennen. Zudem profitieren Sie von einer Vertretung, die auch unter öffentlicher Aufmerksamkeit besonnen und sachlich bleibt.
Häufige Fragen
Die Antworten hier sind allgemein. Was für Ihr Verfahren gilt, hängt von der Akte ab — dafür genügt ein kurzes Telefonat.
Der Tatbestand erfasst die Gründung, Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Die genauen Voraussetzungen prüfe ich anhand der Ermittlungsakte.
In der Regel ist der Generalbundesanwalt zuständig, häufig unterstützt durch Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt.
Häufig kommen Überwachung der Telekommunikation, Durchsuchungen und verdeckte Ermittlungen zum Einsatz. Ich prüfe deren Rechtmäßigkeit im Einzelfall.
In der Regel rate ich zunächst zum Schweigen, bis Akteneinsicht genommen wurde.
Meist vor dem zuständigen Oberlandesgericht beziehungsweise dem Staatsschutzsenat.
Aufgrund der Komplexität können sich diese Verfahren über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Ja, gerade in diesem sensiblen Bereich behandle ich jede Anfrage mit äußerster Diskretion.
Ja, ich vertrete Mandanten bundesweit, auch vor auswärtigen Oberlandesgerichten.
Das hängt stark vom Umfang des Verfahrens ab. Ich bespreche die Kosten transparent, sobald sich der Umfang abzeichnet.
Möglichst umgehend, da in diesen Verfahren häufig frühzeitig weitreichende Ermittlungsmaßnahmen erfolgen.
Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to